Gründen mit Meisterbrief: So viel Geld gibt’s vom Staat
Meisterprüfung geschafft? Wer jetzt einen Betrieb gründet oder übernimmt, kann bis zu 25.000 Euro Förderung erhalten. Diese Bundesländer zahlen eine Meistergründungsprämie.
Auf einen Blick
Meistergründungsprämie: Baden-Württemberg zahlt bis zu 10.000 Euro
Seit dem 1. Dezember 2020 gibt es in Baden-Württemberg die Meistergründungsprämie. Damit unterstützt das Land gezielt junge Handwerksmeisterinnen und -meister beim Schritt in die Selbstständigkeit. Laut baden-württembergischem Wirtschaftsministerium wird die Förderung als Tilgungszuschuss von bis zu 10.000 Euro gewährt und soll Gründungen sowie Betriebsübernahmen im Handwerk erleichtern.
Die wichtigsten Punkte zur Förderung im Überblick:
- Antragsberechtigt sind Handwerksmeister, die innerhalb von 24 Monaten nach ihrer Meisterprüfung in Baden-Württemberg ein Unternehmen im Handwerk gründen, übernehmen oder sich daran beteiligen.
- Die Prämie wird ausschließlich in Verbindung mit einer Darlehensförderung der L-Bank gewährt – konkret im Rahmen der Programme „Startfinanzierung 80“ oder „Gründungsfinanzierung“.
- Die Meistergründungsprämie beträgt 10 Prozent des Bruttodarlehensbetrags, jedoch maximal 10.000 Euro.
- Die Förderung richtet sich an Handwerker aus den Gewerken der Anlage A und Anlage B1 der Handwerksordnung.
Handwerksmeister können die Prämie über ihre Hausbank beantragen, die die Darlehensförderung dann bei der L-Bank einreicht.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des baden-württembergischen Wirtschaftsministeriums unter wm.baden-wuerttemberg.de .
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Großer Anreiz: Berlin bietet bis zu 25.000 Euro als Gründungsprämie
Mit der Meistergründungsprämie unterstützt die Hauptstadt Handwerksmeister bei der Gründung oder Übernahme eines Betriebs. Die Förderung kann insgesamt bis zu 25.000 Euro betragen und erfolgt in zwei Stufen, schreibt die Handwerkskammer Berlin auf ihrer Website.
- Stufe 1: Die Basisförderung beträgt 10.000 Euro bei der Gründung. Es handelt sich dabei um einen bedingt rückzahlbaren Zuschuss. Wenn Sie als Frau in einem frauenatypischen Handwerksberuf einen neuen Betrieb gründen, kann die Förderung auf 15.000 Euro erhöht werden.
- Stufe 2: Nach erfolgreicher Unternehmensführung über einen Zeitraum von drei Jahren kann die Arbeitsplatz- oder Ausbildungsplatzförderung beantragt werden, diese beträgt einmalig 6.000 Euro beziehungsweise 7.500 Euro. Besetzen sie einen Ausbildungsplatz mit einer Handwerkerin, erhöht sich die Förderung auf 10.000 Euro.
Weitere Informationen zur Meistergründungprämie sowie die Förderunterlagen zum Download finden Sie auf der Homepage der Handwerkskammer Berlin .
Meistergründungsprämie: Brandenburg bietet bis zu 19.000 Euro
Das Programm Meistergründungsprämie Brandenburg unterstützt Handwerkerinnen und Handwerker, die eine bestandene Meisterprüfung oder eine gleichwertige ausländische Qualifikation aufweisen. Voraussetzung dafür ist eine Tätigkeit im Handwerk gemäß Anlage A, B1 oder B2 der Handwerksordnung. Laut der Investitionsbank des Landes Brandenburg unterstützt die Prämie bei
- der Gründung eines eigenen Handwerksunternehmens,
- der Übernahme einer bestehenden Firma oder
- der Beteiligung mit mindestens 30 Prozent Kapitalanteil an der Geschäftsführung.
Die Basisförderung beträgt bis zu 12.000 Euro. Wer neue Arbeits- oder Ausbildungsplätze schafft, kann zusätzlich noch eine Förderung von 5.000 Euro beantragen. Bei der Besetzung einer Stelle durch eine Frau sind es sogar 7.000 Euro.
Das Programm läuft noch bis zum 31. Dezember 2026. Die Anträge können online unter www.ilb.de eingereicht werden.
Meistergründungsprämie: Mecklenburg-Vorpommern zahlt bis zu 10.000 Euro
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Handwerksmeisterinnen und -meister mit einem Zuschuss von bis zu 10.000 Euro – aufgeteilt in zwei Stufen. Die folgenden Voraussetzungen gelten laut des Landesförderinstituts für die Prämie:
- Es handelt sich um eine erstmalige Existenzgründung, eine Betriebsübernahme oder eine Beteiligung in einem Gewerk nach Anlage A oder B1 der Handwerksordnung.
- Der Betriebsstandort muss in Mecklenburg-Vorpommern liegen.
Die Förderung ist in zwei Stufen aufgeteilt:
- Stufe 1: Die Basisförderung beinhaltet einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zum Lebensunterhalt von 7.500 Euro. Bei gemeinsamer Übernahme mehrerer Meister wird nur eine Prämie pro Betrieb gewährt.
- Stufe 2: Über die Arbeitsplatzförderung können 2.500 Euro zusätzlich als einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss beantragt werden. Dafür muss innerhalb von zwölf Monaten ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen und besetzt werden.
Weitere Details und die Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern .
Niedersachsen zahlt Meistern, die gründen, eine Prämie von 10.000 Euro
In Niedersachsen gibt es die Gründungsprämie für das Handwerk, wie das niedersächsische Wirtschaftsministerium mitteilt. Diese Förderung in Höhe von 10.000 Euro können Existenzgründer sowie Nachfolger seit dem 11. September 2019 beantragen.
Laut des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums richtet sich die Förderung an:
- alle Gewerbe des zulassungspflichtigen Handwerks (Anlage A HwO) sowie
- an meistergeführte Betriebe der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B HwO).
Auch wenn Meister schon einen Handwerksbetrieb gegründet, sich an einem Unternehmen beteiligt oder einen Betrieb übernommen haben, ist noch eine Förderung möglich. Laut Wirtschaftsministerium wird die Meistergründungprämie in solchen Fällen allerdings nur gezahlt, wenn die Handwerksbetriebe einen unbefristeten, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz schaffen und diesen auch besetzen.
Weitere Informationen zur Gründungsprämie und zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums und der NBank .
Meistergründungsprämie in Nordrhein-Westfalen seit Oktober 2025 wieder möglich
In Nordrhein-Westfalen ist die Meistergründungsprämie seit dem 1. Oktober 2025 wieder verfügbar. Aufgrund der hohen Nachfrage war das Programm vorübergehend ausgesetzt worden.
Die Förderung von bisher maximal 10.500 Euro für die Gründung einer selbstständigen Vollexistenz wurde auf bis zu 11.500 Euro erhöht, das teil das Wirtschaftsministerium mit. Zusätzlich gibt es:
- einen Bonus von 2.000 Euro bei Übernahme eines bestehenden Betriebs und
- eine Prämie von 2.500 Euro für Handwerksmeisterinnen bei der Gründung in Handwerksberufen, in denen Frauen noch stark unterrepräsentiert sind – wie zum Beispiel im Tischlerhandwerk oder im Dachdeckerhandwerk.
Damit ist in Nordrhein-Westfalen eine Förderung von bis zu 16.000 Euro für Gründer möglich.
Anträge können bereits jetzt gestellt werden. Bewilligungen sollen laut der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks seit dem 1. Oktober 2025 erfolgen. Weitere Infos dazu finden Sie auf der Seite der NRW.Bank .
Aufstiegsbonus II in Rheinland-Pfalz: 2.500 Euro für Gründerinnen und Gründer
In Rheinland-Pfalz wird die Existenzgründung nach bestandener Meisterprüfung mit dem Aufstiegsbonus II gefördert.
Die Prämie beträgt laut des Wirtschaftsministeriums einmalig 2.500 Euro pro Person. Sie richtet sich an Personen, die eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung in Rheinland-Pfalz absolviert haben und
- eine selbstständige Vollexistenz gründen,
- einen bestehenden Betrieb übernehmen,
- sich mit mindestens 25 Prozent an einem Unternehmen beteiligen,
- sich für die Nebenerwerbsgründung entscheiden oder
- sich schrittweise zu einer bestehenden abhängigen Beschäftigung selbstständig machen.
Der Antrag muss spätestens zwölf Monate nach Gründung bei der zuständigen Handwerkskammer einreicht werden. Als Voraussetzung für die Förderung muss die Selbstständigkeit mindestens zwei Jahre bestehen bleiben.
Weitere Infos gibt es auf der Seite des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums .
10.000 Euro für den eigenen Betrieb in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt unterstützt das Land Handwerksmeisterinnen und -meister mit einer Meistergründungsprämie in Höhe von 10.000 Euro. Gefördert werden Neugründungen oder Betriebsübernahmen im Handwerk, die mit Investitionen von mindestens 15.000 Euro verbunden sind.
Laut Wirtschaftsministerium sind dies weitere Voraussetzungen für die Förderung: Der Betrieb muss mindestens drei Jahre bestehen. Außerdem dürfen nur bestimmte Kosten gefördert werden – etwa Investitionen in Betriebsmittel, nicht aber Personalkosten. Die Prämie wird als Festbetrag in Form eines Zuschusses geleistet, sobald die zuständige Handelskammer geprüft und bestätigt hat, dass
- eine fachliche und persönliche Eignung des Gründers und
- die wirtschaftliche Tragfähigkeit und Nachhaltigkeit des Handwerksbetriebs gegeben sind.
Die Antragstellung erfolgt über die zuständige Handwerkskammer bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt . Weitere Informationen finden Sie unter www.mwl.sachsen-anhalt.de .
Schleswig-Holstein: Bis zu 10.000 Euro für Gründer möglich
In Schleswig-Holstein wird die Meistergründungsprämie bis Juni 2028 verlängert, teilt das Wirtschaftsministerium mit. Handwerksmeisterinnen und -meister erhalten bis zu 10.000 Euro für die Gründung, Übernahme oder die Beteiligung an einem Handwerksbetrieb.
Die Förderung erfolgt in zwei Stufen:
- Stufe 1: Die Basisförderung umfasst 7.500 Euro und wird nach einer Beratung zum Gründungs- beziehungsweise Übernahmekonzept durch die Handwerkskammer gewährt.
- Stufe 2: Die Arbeits- beziehungsweise Ausbildungsplatzförderung beträgt 2.500 Euro. Sie kann als zusätzlicher Zuschuss nach drei Jahren beantragt werden, wenn mindestens ein neuer Arbeits- oder Ausbildungsplatz geschaffen und für mindestens ein Jahr besetzt wurde.
Anträge laufen über die Handwerkskammern Flensburg und Lübeck sowie die Investitionsbank Schleswig-Holstein. Unter www.ib-sh.de gibt es weitere Infos zu der Meistergründungsprämie in Schleswig-Holstein.
Meistergründungsprämie in Thüringen: Bis zu 7.500 Euro Förderung möglich
In Thüringen erhalten Handwerksmeisterinnen und -meister bis zu 7.500 Euro, wenn sie einen Handwerksbetrieb gründen. Laut der Thüringer Aufbaubank wird die Meistergründungsprämie nur gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Gründer weisen eine abgeschlossene Meisterprüfung oder einen gleichwertigen Abschluss nach.
- Der Betrieb ist in die Handwerksrolle eingetragen.
- Zudem muss eine Gewerbeanmeldung im Vollerwerb nach Anlage A oder B der Handwerksordnung (HwO) vorliegen.
Die Förderung besteht aus zwei Stufen:
- Stufe 1: Die Grundförderung verspricht 5.000 Euro für die erstmalige Existenzgründung, die Übernahme oder die Beteiligung mit mindestens 25,1 Prozent an einem Unternehmen.
- Stufe 2: Die Aufbauförderung beträgt 2.500 Euro. Sie wird bei der Schaffung und Besetzung eines neuen Vollzeitarbeitsplatzes oder eines Ausbildungsplatzes gezahlt. Alternativ können auch zwei Teilzeitarbeitsplätze oder ein Teilzeitausbildungsplatz geschaffen werden. Die Stellen müssen innerhalb von drei Jahren ab Auszahlung des Zuschusses angelegt und für mindestens ein Jahr besetzt sein.
Weitere Infos und die nötigen Formulare zur Antragstellung finden Sie auf der Seite der Thüringer Aufbaubank .
Diese Bundesländer zahlen keine Meistergründungsprämie
Aktuell gibt es sechs Bundesländer, die Meister nicht bei der Gründung oder der Übernahme eines Betriebs mit einer Meistergründungsprämie fördern. Das sind Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, das Saarland und Sachsen.
In diesen sechs Bundesländer gibt es allerdings eine Meisterprämie: In Bayern beträgt sie laut der Handwerkskammer für München und Oberbayern 3.000 Euro. In Bremen und Hamburg liegt Förderung laut den zuständigen Handwerkskammern jeweils bei 1.300 Euro. Das Wirtschaftsministerium in Hessen honoriert die erfolgreiche Meisterprüfung mit 3.500 Euro und das Saarland stellt einen einmaligen Aufstiegs- oder Meisterbonus von 1.000 Euro in Aussicht. Sachsen bietet über die Sächsische Aufbaubank eine Absolventenförderung von 2.000 Euro an.

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