Ab 1. Januar 2025: Neuer Tarifvertrag für das Elektrohandwerk
Beschäftigte im Elektrohandwerk erhalten mehr Geld: Der ZVEH und die IG Metall haben sich auf tarifliche Mindestlöhne geeinigt, die weit über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
Ab 1. Januar 2025 erhalten Beschäftigte der Elektrohandwerke höhere Mindestentgelte. Darauf haben sich der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) und der IG Metall-Vorstand verständigt.
Die Beschäftigten erhalten zum Jahreswechsel demnach 3,3 Prozent mehr Lohn, das sind 14,41 Euro pro Stunde. Damit liege der tarifliche Mindestlohn um 12,4 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn von dann 12,82 Euro. Die Mindestentgelte sollen sich bis 2028 im Vergleich zu heute stufenweise erhöhen - insgesamt um 15,4 Prozent auf 16,10 Euro.
„Unsere Betriebe und deren Beschäftigten sind als Klimaschützer und Fortschrittmacher im Einsatz. Ihr Know-how ist ein wichtiger Faktor für eine erfolgreiche Umsetzung von Energiewende und Digitalisierung . Eine faire und angemessene Bezahlung trägt der wachsenden Bedeutung der e-handwerklichen Arbeit Rechnung und sorgt dafür, dass unser Gewerk auch in Zukunft attraktiv für Fach- und Nachwuchskräfte bleibt“, sagte ZVEH-Präsident Stefan Ehinger.
Ein vernünftiges Branchenmindestentgelt schützt vor Lohndumping und Wettbewerbsverzerrung, sagte Nadine Boguslawski, Tarif-Vorständin der IG Metall.
UPDATE: Die Tarifvertragsparteien haben im Sommer die Allgemeinverbindlichkeit beantragt. Das Bundesarbeitsministerium hat dem im Dezember 2024 zugestimmt. Somit steigt die Lohnuntergrenze für die mehr als 520.000 Beschäftigten in den Betrieben der Elektrohandwerke ab 2025 auf 14,41 Euro pro Stunde.
Beitrag vom 30. Juli 2024, aktualisiert am 2. Januar 2025.
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