BG Bau klärt auf

Keine Noise-Cancelling-Kopfhörer auf der Baustelle!

Die Geräusche auf dem Bau sind vielfältig und laut. Wie kann man sich am besten dagegen schützen? Die BG Bau hat eine klare Empfehlung.

2 Min.06.05.2025, 02:00 Uhr (Aktualisiert am 19.02.2026, 16:11 Uhr)
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Lärmschwerhörigkeit wurde bei Verdachtsanzeigen im vergangenen Jahr erneut die am häufigsten gemeldete Berufskrankheit.
Lärmschwerhörigkeit wurde bei Verdachtsanzeigen im vergangenen Jahr erneut die am häufigsten gemeldete Berufskrankheit. Лариса Лазебная - stock.adobe.com
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Schleifen, Bohren, Hämmern, Stemmen: Auf Baustellen wird es meistens laut. Doch wie können Handwerker den schädigenden Lärm reduzieren? Mit dieser Frage hat sich die BG Bau anlässlich des „Tages gegen Lärm – International Noise Awareness Day“ beschäftigt. Denn Lärmschwerhörigkeit war 2024 in der Bauwirtschaft die Berufskrankheit mit den meisten Verdachtsanzeigen.

4.917 Fälle wurden demnach im vergangenen Jahr gemeldet, das sind etwa 400 Fälle mehr als noch 2023. Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau, weist darauf hin, dass das Ohr empfindlich auf Lärm reagiert und deshalb ein besonderer Schutz notwendig sei. Denn Hörschäden seien unumkehrbar.

Warnung vor Noise-Cancelling auf dem Bau

Die BG Bau hat auch eine klare Empfehlung, was Gehörschutz auf der Baustelle angeht: Musikkopfhörer mit Active-Noise-Cancelling-Funktion (ANC) seien auf gar keinen Fall geeignet. Die Begründung: Sie blenden lediglich gleichmäßige niederfrequente Störgeräusche aus. Auf Baustellen fallen jedoch eher plötzliche und hochfrequente oder sehr laute Geräusche an, beispielsweise durch Hämmern, Sägen oder Bohren.

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Wie können sich Handwerker gegen Lärm schützen?

Um Lärmemissionen zu senken, können leisere Maschinen oder lärmmindernde Arbeitsmethoden helfen. Ist das nicht möglich, sei es wichtig, einen „persönlicher Gehörschutz“ einzusetzen, so die BG Bau. Ab einem durchschnittlichen Lärmpegel von 80 Dezibel pro Tag sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Ab 85 Dezibel sei es Pflicht, diese zu tragen.

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