Mindestausbildungsvergütung: Was 2025 für Azubis gilt
Zum Jahreswechsel werden die Mindestausbildungsvergütungen angehoben. Was Betriebe ihren Azubis ab 1. Januar 2025 pro Monat mindestens zahlen müssen.
Für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen, die ihre Ausbildung zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 beginnen, gelten laut Berufsbildungsinstitut (BIBB) folgende monatliche Mindestvergütungen:
- 1. Lehrjahr: 682 Euro
- 2. Lehrjahr: 805 Euro
- 3. Lehrjahr: 921 Euro
- 4. Lehrjahr: 955 Euro
Was müssen tarifgebundene Ausbildungsbetriebe beachten?
Laut BIBB müssen tarifgebundene Betriebe ihren Azubis mindestens die im Tarifvertrag vereinbarte Vergütung zahlen. Sofern der Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vorsehe, dürfen sich Ausbildungsbetriebe nach diesem Tarifvertrag richten.
Was gilt für nicht tarifgebundene Ausbildungsbetriebe?
Nicht tarifgebundene Betriebe müssen nicht nur die Mindestausbildungsvergütung im Blick haben. Das BIBB weist darauf hin, dass sie bei der Vergütung die für ihre Branche und Region geltenden tariflichen Sätze um maximal 20 Prozent unterschreiten dürfen.
Wie oft wird der Azubimindestlohn angepasst?
Das Berufsbildungsgesetz sieht eine jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütung für das erste Ausbildungsjahr vor. Zeitgleich wird auch für die anderen Ausbildungsjahre der Azubimindestlohn angepasst – nach gesetzlich festgelegten prozentualen Aufschlägen: Sie betragen 18 Prozent (2. Lehrjahr), 35 Prozent (3. Lehrjahr) und 40 Prozent (4. Lehrjahr).
Branchen und Regionen: Wo wird die Mindestausbildungsvergütung gezahlt?
Laut BIBB variiert der Anteil der Verträge, bei denen Azubis auf Höhe der Mindestausbildungsvergütung bezahlt werden, zwischen den Ausbildungsbereichen stark:
- Im Handwerk, der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft liege er bei 7 bis 8 Prozent.
- Im Bereich Industrie und Handel liege der Anteil bei rund 2 Prozent und in den Freien Berufen bei weniger als 1 Prozent.
- Im Öffentlichen Dienst gebe es nahezu kein Ausbildungsverhältnis mit einer Vergütung in Höhe der Azubimindestvergütung, da dort höhere Tarifabschlüsse vorliegen.
Ähnlich groß fallen die Unterschiede laut BIBB zwischen den Bundesländern aus:
- In Westdeutschland liegt der Anteil bei rund 2 bis 4 Prozent liegt. Einzige Ausnahme im Westen ist das Saarland, hier sind es 6 Prozent.
- In Ostdeutschland bewegt sich der Anteil zwischen 6 und 10 Prozent.
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