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Mindestausbildungsvergütung: Was Betriebe ab 2026 zahlen müssen

Für Betriebe, die ihren Auszubildenden die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung zahlen, wird es 2026 teurer – um 6,2 Prozent pro Monat. Doch es gibt Ausnahmen.

2 Min.17.10.2025, 02:00 Uhr (Aktualisiert am 10.02.2026, 14:10 Uhr)
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Mehr Geld für Azubis: Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die neuen Mindestausbildungsvergütungen für 2026 veröffentlicht.
Mehr Geld für Azubis: Das Bundesinstitut für Berufsbildung hat die neuen Mindestausbildungsvergütungen für 2026 veröffentlicht. New Africa - stock.adobe.com
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Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Mindestausbildungsvergütung für 2026 neu berechnet. Für Ausbildungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2026 beginnen, steigt die Mindestvergütung demnach im ersten Ausbildungsjahr auf 724 Euro monatlich. Das entspricht einem Anstieg von rund 6,2 Prozent gegenüber 2025.  

Azubi-Mindestlohn: So viel verdienen Auszubildende mindestens ab 2026 

Laut BIBB gelten ab dem 1. Januar 2026 die folgenden monatlichen Mindestvergütungen:  

  • Erstes Ausbildungsjahr: 724 Euro 
  • Zweites Ausbildungsjahr: 854 Euro 
  • Drittes Ausbildungsjahr: 977 Euro 
  • Viertes Ausbildungsjahr: 1.014 Euro

Die neuen Mindestbeträge gelten für alle dualen Ausbildungen nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung. Das BIBB weist in diesem Zusammenhang auf zwei Besonderheiten bei der Mindestausbildungsvergütung hin: 

  • Tarifgebundene Betriebe: Für sie gilt weiterhin, dass sie sich an den Tarif halten dürfen, sofern der Tarifvertrag eine Vergütung unterhalb der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung vorsieht.
  • Nicht tarifgebundene Betriebe: Sie dürfen die tariflichen Vergütungen, die für ihre Branche oder Region gelten, höchstens um 20 Prozent unterschreiten.

So wird der Azubi-Mindestlohn einmal im Jahr angepasst

Laut Berufsbildungsgesetz muss die Mindestausbildungsvergütung jährlich angepasst werden. Wie hoch der neue Azubi-Mindestlohn ist, hängt davon ab, wie sich die  durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen in den beiden vorangegangenen Jahren entwickelt haben. Für das zweite bis vierte Lehrjahr gelten darüber hinaus gesetzlich festgelegte Zuschläge von 18 Prozent, 35 Prozent und 40 Prozent auf die Mindestvergütung des ersten Lehrjahrs.

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Eingeführt wurde der Azubi-Mindestlohn im Jahr 2020, er lag damals bei 515 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr. Seitdem ist er kontinuierlich gestiegen – um rund 41 Prozent innerhalb von sechs Jahren.

Nur wenige Azubis verdienen exakt den Mindestbetrag 

Nach BIBB-Auswertungen erhalten nur etwa drei bis vier Prozent der Auszubildenden eine Vergütung auf Höhe der Mindestausbildungsvergütung. In tarifgebundenen Betrieben habe die Vergütung 2024 im Schnitt bei 1.133 Euro brutto pro Monat gelegen.

Dabei bestehen zwischen Berufen und Regionen große Unterschiede: Laut einer aktuellen Untersuchung des WSI-Tarifarchivs der Hans-Böckler-Stiftung verdienen Auszubildende im Bauhauptgewerbe, in der Metall- und Elektroindustrie sowie im öffentlichen Dienst besonders gut – mit 1.200 bis 1.400 Euro brutto im ersten Lehrjahr.

Deutlich niedriger fallen in der Studie die Vergütungen im Friseurhandwerk, der Floristik oder der Landwirtschaft aus: Dort liegen sie teilweise unter 900 Euro.

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