Tarifvertrag Bau 2024 beschlossen: Details zu den Erhöhungen
Am 14. Juni haben sich Arbeitgeberverbände und Gewerkschaft auf den neuen Tarifvertrag Bau verständigt. Diese Erhöhungen von Löhnen und Gehältern sieht er vor.
Der Tarifvertrag Bau ist beschlossene Sache: Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) haben nach zähen Verhandlungen und Streiks eine Einigung erzielt.
Wie lang gilt der neue Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag Bau hat eine Laufzeit von 36 Monaten. Sie beginnt ab dem 1. April 2024.
Welche Erhöhungen sieht der Tarifvertrag vor?
Es sind Lohn- und Gehaltserhöhungen in 3 Stufen vorgesehen.
In der ersten Stufe werden Löhne und Gehälter rückwirkend zum 1. Mai 2024 erhöht.
- Im Westen um 1,2 Prozent.
- Im Osten um 2,2 Prozent.
- Bundeseinheitlich wird die Lohngruppe 1 um 2,2 Prozent erhöht. Zur Lohngruppe 1 zählen einfache Bau- und Montagetätigkeiten, für die keine Qualifikation vorausgesetzt wird.
- Zusätzlich erhalten alle Lohngruppen einen „tabellenwirksamen Festbetrag“ von 230 Euro monatlich.
Rechenbeispiel*: Ein Mitarbeiter der Lohngruppe 4 erhält vor der Tariferhöhung einen Stundenlohn von 22,40 €. Er arbeitet in einem Monat 21 Werktage zu je acht Stunden und erhält damit 3.763 € brutto. Die werden nun im Westen um 1,2 Prozent erhöht. Macht 3.763 € + 45 € = 3.808 €. Zusätzlich erhält er nun den Festbetrag von 230 € monatlich. Macht zusammen: 4.038 €.
Ab dem 1. April 2025 greift die zweite Stufe des Tarifvertrags. Dann werden die Löhne und Gehälter erneut wie folgt erhöht.
- Im Westen um 4,2 Prozent.
- Im Osten um 5 Prozent.
- Die Lohngruppe 1 erhält eine bundeseinheitliche Erhöhung um 5 Prozent.
Rechenbeispiel*: Der Mitarbeiter der Lohngruppe 4, dessen Monatsgehalt 2024 auf 4.038 € wuchs (Beispiel oben) erhält nun 4,2 Prozent mehr Lohn (auch auf den Festbetrag von 230 €). Macht 4.208 € monatlich.
In der dritten Stufe sollen ab dem 1. April 2026 alle Lohn- und Gehaltsgruppen wie folgt angehoben werden:
- Um 3,9 Prozent im Westen.
- Im Osten auf das Niveau des Tarifgebiets West.
- Damit soll die Ost-West-Angleichung der Löhne und Gehälter realisiert werden.
Rechenbeispiel*: Der Mitarbeiter der Lohngruppe 4, dessen Monatsgehalt 2025 auf 4.208 € wuchs (Beispiel oben) erhält nun 3,9 Prozent mehr Lohn. Macht 4.372 € monatlich.
Was gilt für Auszubildende im Tarifvertrag Bau 2024?
Bei den Auszubildenden wird die Vergütung ab dem 1. Mai 2024 auf bundeseinheitlich 1.080 Euro erhöht. Auch für die weiteren Ausbildungsjahre soll es Erhöhungen geben.
- Zum 1. April 2026 sollen die Ausbildungsvergütungen im Westen um 3,9 Prozent angehoben werden.
- Zudem soll die Ost-West-Angleichung auch bei der Ausbildungsvergütung vollzogen werden.
Für welche Berufe gilt der Tarifvertrag Bau?
Zum Bauhauptgewerbe, für das der Tarifvertrag Bau 2024 gilt, zählen 18 gewerblich-technische Bauberufe. Das sind (alphabetisch sortiert):
- Baugeräteführer/-in
- Beton- und Stahlbetonbauer/-in
- Betonstein- und Terrazzohersteller/-in
- Brunnenbauer/-in
- Estrichleger/-in
- Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in
- Gleisbauer/-in
- Holz- und Bautenschützer/-in
- Kanalbauer/-in
- Maurer/-in
- Rohrleitungsbauer/-in
- Spezialtiefbauer/-in
- Straßenbauer/-in
- Stuckateur/-in
- Trockenbaumonteur/-in
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/-in
- Zimmerer/-in
Das sagen die Arbeitgeberverbände zum Tarifabschluss
Uwe Nostitz, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite und Vizepräsident Zentralverband Deutsches Baugewerbe, begrüßt, dass die Unternehmen nun für eine lange Zeitspanne im Bereich der Löhne und Gehälter Planungs- und Kalkulationssicherheit haben. „Das ist auch mit Blick auf den hohen Bedarf an Bauleistungen in Deutschland und die schwierige Auftragslage unserer Wohnungsbauunternehmen wichtig.“
Jutta Beeke, alternierende Vorsitzende der Verhandlungskommission der Arbeitgeber und Vizepräsidentin des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie betont: „Mit der Anhebung der Ausbildungsvergütung und der Ost-West-Angleichung, die jetzt schneller kommt als geplant, zeigen wir unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Respekt, Anerkennung und Wertschätzung.“
*Alle Angaben der Rechenbeispiel ohne Gewähr. Es handelt sich um einfache redaktionell erstellte Rechenbeispiele auf Basis eines bisher gültigen Stundenlohns und der von den Vertragsparteien genannten prozentualen Erhöhung. Die tatsächlichen Beträge können durch Details in der realen Rechenformel (etwa durch die Zusammensetzung des Stundenlohns aus Tariflohn und Bauzuschlag) von unseren Beispielen abweichen.
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