Rechtstipp vom ZDH

Referenzfotos auf Websites: Praxistipps zum Download

Wann dürfen Betriebe Referenzfotos von Aufträgen ins Netz stellen? Wie kommen sie an die Zustimmung ihrer Kunden? Ein neuer Leitfaden gibt Antworten.

1 Min.28.01.2022, 01:00 Uhr (Aktualisiert am 24.02.2026, 14:37 Uhr)
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Wann dürfen Handwerker Fotos von Baustellen ins Netz stellen? Rechtliche Grundlagen stehen in einem neuen Leitfaden.
Wann dürfen Handwerker Fotos von Baustellen ins Netz stellen? Rechtliche Grundlagen stehen in einem neuen Leitfaden. kinwun - stock.adobe.com
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Welche rechtlichen Vorschriften müssen Betriebe beachten, wenn sie Referenzfotos von Baustellen oder Kundenaufträgen ins Internet stellen? Diese und andere Fragen zum Thema beantwortet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) auf seiner Website mit einem „Praxis Recht“ zum Herunterladen . Das Dokument schafft „einen allgemeinen Überblick über die rechtlich relevanten Aspekte“, heißt es beim ZDH.

Was gilt bei Referenzfotos im Netz rechtlich?

Der Überblicksartikel enthält unter anderem Informationen dazu, welche datenschutzrechtlichen Vorgaben Betriebe bei der Veröffentlichung von Fotos beachtet werden müssen. Dafür unterscheiden die Rechtsexperten des ZDH folgende Punkte:

  • Referenzfotos mit Personenbezug
  • Referenzfotos ohne Personenbezug
  • Referenzfotos von Werken in Wohnräumen
  • Referenzfotos von Werken im Freien
  • Referenzfotos auf einem Betriebsgelände

Zu jedem Kapitel gibt es eine praxisnahe Zusammenfassung und Tipps zur Umsetzung.

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Musterformulierung für die Zustimmung zu Referenzfotos im Netz

Zudem hat der ZDH eine Musterformulierung zum Download auf der Seite. Dieses Muster können Sie sich herunterladen und sich von Kunden die Zustimmung für die Veröffentlichung von Referenzfotos holen – für Ihre Website oder zur Veröffentlichung in Ihren Social-Media-Kanälen.

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Martina Jahn
Martina Jahn

Autor für IT und Gewerke