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So wehren Sie sich gegen Fake-Bewertungen bei Google

Negative und falsche Google-Bewertungen schaden Handwerksbetrieben. Welche Bewertungen Sie löschen können, weiß der Rechtsanwalt Christian Solmecke.

2 Min.15.04.2025, 02:00 Uhr (Aktualisiert am 24.02.2026, 14:37 Uhr)
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Rechtswidrige Bewertungen und persönliche Angriffe können Betriebe löschen lassen.
Rechtswidrige Bewertungen und persönliche Angriffe können Betriebe löschen lassen. MUNTHITA - stock.adobe.com
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Immer wieder haben Handwerker mit unfairen und falschen Google-Bewertungen zu kämpfen. Gerade erst hat Handwerksmeister Hannes Liebenow eine Reihe solcher Fake-Bewertungen von Google löschen lassen ( wir berichteten ). Doch so einfach ist es nicht immer. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wbs.legal  in Köln weiß, wie Sie sich wehren können. 

Google-Bewertungen: Was gelöscht werden kann

Herr Solmecke, wann und wie kann ich eine Bewertung bei Google löschen lassen? 

Christian Solmecke: Eine Google-Bewertung kann immer dann gelöscht werden, wenn sie gegen die Google-Richtlinien verstößt oder rechtswidrig ist. Dazu kann man sie zunächst über das Google-My-Business-Konto melden. Google prüft dann, ob sie entfernt wird. Falls das nicht geschieht, besteht die Möglichkeit, juristisch gegen die Bewertung vorzugehen. 

Außerdem lässt sich gegen Rezensionen vorgehen, wenn diese einen persönlichen Angriff darstellen und über sachliche Kritik hinausgehen. Ebenso, wenn personenbezogene Daten genannt werden und der Inhalt gegen den Datenschutz verstößt. Auch wenn keine reale Person bewertet hat oder sich die Bewertung nicht auf das eigene Unternehmen bezieht, kann man sich zur Wehr setzen. Hier sollten sich Unternehmer anwaltliche Hilfe ins Boot holen, um schnell und effizient gegen solche „Bewertungen“ vorzugehen und den Schaden gering zu halten. 

Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Vor einer Klage sollte jedoch zunächst versucht werden, die Bewertung außergerichtlich durch Google entfernen zu lassen.“

Wann kann ich eine Klage gegen eine Google-Bewertung einreichen? 

Solmecke: Eine Klage gegen eine Google-Bewertung kann eingereicht werden, wenn diese falsche Tatsachenbehauptungen enthält, die die eigene Reputation schädigen, das Persönlichkeitsrecht verletzen oder wenn sie beleidigend, verleumderisch oder datenschutzrechtlich unzulässig ist. Zudem ist eine Klage möglich, wenn die Bewertung von jemandem stammt, der gar kein Kunde war. Vor einer Klage sollte jedoch zunächst versucht werden, die Bewertung außergerichtlich durch Google entfernen zu lassen. 

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Rezensionen löschen: Rechtsweg und Alternativen  

Wen verklage ich eigentlich: Google oder den Bewertenden? 

Solmecke: In den meisten Fällen ist es sinnvoller, Google zu verklagen, da die Bewertenden häufig anonym sind und schwer identifiziert werden können. Google kann zur Löschung verpflichtet werden, wenn die Bewertung rechtswidrig ist. Falls der Bewertende bekannt ist, kann auch gegen diesen direkt vorgegangen werden, insbesondere wenn es um unwahre Tatsachenbehauptungen oder ehrverletzende Aussagen geht. Dies sollte immer vorab mit einem Rechtsanwalt besprochen werden. 

Lohnt sich der Rechtsweg überhaupt, wenn man die Anwaltskosten mit der Löschung durch einen Dienstleister vergleicht? 

Solmecke: Der Rechtsweg lohnt sich erfahrungsgemäß in sehr vielen Fällen. Dies muss aber vorher immer im konkreten Einzelfall rechtlich geprüft werden. Eine rechtliche Einschätzung durch einen Anwalt ist hier unumgänglich. Ein spezialisierter Anwalt kann dabei helfen, bereits eine außergerichtliche Löschung durch Google zu erreichen, was oft schneller und günstiger ist als eine Klage. Dennoch bleibt die Klage ein probates Mittel zur Durchsetzung des eigenen Rechts. 

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