Politik und Gesellschaft

„Mehr als vier Wochen Pause konnte ich mir nicht leisten“

Rund um die Geburt ihres Sohnes hat Tamina Beckerat ihren Betrieb für vier Wochen dicht gemacht – eine längere Auszeit war finanziell nicht drin. Wie funktioniert das?

4 Min.10.02.2026, 01:00 Uhr (Aktualisiert am 20.02.2026, 15:08 Uhr)
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Betriebsführung und Kinderbetreuung: Malermeisterin Tamina Beckerat kennt diese Herausforderung, sie wünscht sich mehr Unterstützung für Unternehmerinnen.
Betriebsführung und Kinderbetreuung: Malermeisterin Tamina Beckerat kennt diese Herausforderung, sie wünscht sich mehr Unterstützung für Unternehmerinnen. Privat
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Auf einen Blick

Malermeisterin Tamina Beckerat erlebte zwei Schwangerschaften unter sehr unterschiedlichen beruflichen Bedingungen. Sie spürte deutlich, welche Unterschiede es bei der Absicherung von Müttern gibt.

Während ihrer zweiten Schwangerschaft war die Handwerkerin nicht mehr angestellt, sondern führte einen Betrieb. Rund um die Geburt konnte sie sich wegen des fehlenden Mutterschutzes für Selbstständige nur eine vierwöchige Auszeit leisten.

Beckerat wünscht sich mehr Unterstützung für schwangere Selbstständige – allerdings nicht nur finanziell. Großen Handlungsbedarf sieht sie außerdem bei der Kinderbetreuung.

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Malermeisterin Tamina Beckerat hat zwei Kinder – beide hat sie aber unter sehr unterschiedlichen Lebensumständen zur Welt gebracht. Als die Handwerkerin 2020 mit ihrer Tochter schwanger wurde, war sie noch in einem Angestelltenverhältnis. „Damit hatte ich automatisch vor und nach Geburt Anspruch auf Mutterschutz “, berichtet Beckerat. Doch als sie 2024 erneut schwanger war, hatte sich die berufliche Situation geändert. „Ich habe mich nach der Geburt meiner Tochter selbstständig gemacht und hatte zu der Zeit mehrere Mitarbeiterinnen“, berichtet die 29-Jährige. Damals bekam die schwangere Unternehmerin hautnah zu spüren, welche Unterschiede es bei der Absicherung von Schwangeren gibt und was das für selbstständige Frauen bedeutet.

Vier Wochen Auszeit: „Mehr konnte ich mir nicht leisten“

„Erst zwei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin habe ich aufgehört zu arbeiten“, berichtet die Malermeisterin, die einen Betrieb im niedersächsischen Bilshausen führt. Auf der Baustelle sei sie in der letzten Phase der Schwangerschaft zwar nicht mehr im Einsatz gewesen. „Ich habe aber bis zuletzt noch Angebote geschrieben und Kundentermine wahrgenommen“, erinnert sich Beckerat.

Zwei Wochen vor dem errechneten Geburtstermin war dann Schluss: „Den Betrieb habe ich für insgesamt vier Wochen dicht gemacht“, berichtet sie. „Eine längere Auszeit konnte ich mir einfach nicht leisten.“

Das Geschäftskonto sei in dieser Zeit ins Minus gerutscht, weil die laufenden Kosten weiter gedeckt werden mussten, aber kein Geld herein kam. „Das konnte ich nur über Rücklagen decken“, sagt die Unternehmerin. Privat habe sie das Glück gehabt, dass ihr Mann gut verdient und dadurch alleine für den Lebensunterhalt der Familie aufkommen konnte.

Glück hatte Beckerat auch mit dem Timing ihrer vierwöchigen Auszeit, die sie lange im Voraus geplant hatte: „Mein Sohn kam am errechneten Geburtstermin ohne Kaiserschnitt zur Welt“, berichtet die Malermeisterin: „So konnte ich zumindest zwei Wochen nach der Geburt zu Hause bleiben.“

Mit Wochenfluss und Unterleibsschmerzen zurück in den Arbeitsalltag

Danach kehrte Beckerat notgedrungen in den Betrieb zurück. „Ich hätte liebend gern noch mehr Zeit allein mit meinem Baby gehabt“, erinnert sie sich. Doch finanziell sei das keine Option gewesen. „Es war Sommer, da ist im Malerhandwerk Hochsaison“, sagt die Unternehmerin.

Rausfahren musste sie aber nicht sofort wieder: „Ich habe die Aufträge so geplant, dass meine Mitarbeiterinnen alleine auf die Baustellen fahren konnten“, so Beckerat. Sie habe sich stattdessen um die Arbeit im Büro und Kundentermine gekümmert.

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Das sei so kurz nach der Geburt  anstrengend genug gewesen: „Ich hatte zu der Zeit noch Wochenfluss und Unterleibsschmerzen infolge der Geburt." Das war allerdings nicht die einzige Herausforderung vor der Beckerat stand: „Ich musste meinen Sohn mit zur Arbeit nehmen, weil ich keine Kinderbetreuung für ihn hatte.“, sagt sie. Der Neugeborene war daher auch bei Kundenterminen mit dabei.

„Es ist einfach nicht schön, wenn man mit einem weinenden Kind beim Kunden steht“, sagt  die Malermeisterin. Trotzdem hätten viele Kunden Verständnis für ihre Situation gezeigt. „Es gab aber auch einige, die mich mit Kind auf dem Arm nicht ernst genommen haben“, so Beckerat.

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Unternehmerin wünscht sich nicht nur finanzielle Unterstützung

Die Unternehmerin würde sich wünschen, dass sich bei der Absicherung von selbständigen Frauen rund um die Geburt etwas ändert. „Unterstützung im Betriebe, zum Beispiel durch einen Betriebshelfer, hätte mir auf jeden Fall sehr geholfen“, so Beckerat. Sie weiß aber auch, dass das kein einfaches Thema ist, denn nicht jede gebe ihren Betrieb gerne in fremde Hände.

„Finanzielle Unterstützung für selbständige Frauen wäre natürlich auch schön“, sagt die Unternehmerin. Daran arbeitet die Politik aktuell: Union und SPD haben sich 2025 im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass sie einen Mutterschutz für Selbständige wollen. „Ich bin gespannt, wie das umgesetzt wird, einfach wird das bestimmt nicht“, meint Beckerat.

Ebenso wichtig wie finanzielle Unterstützung ist der Unternehmerin  auch das Thema Kinderbetreuung: „Ich habe ein Jahr auf einen Krippenplatz gewartet, weil es keine Angebote für Kinder unter einem Jahr gab.“ Doch auch mit Betreuungsplatz sei es nicht einfach, schließlich müsse sie ihr Kind spätestens um 14 Uhr abholen. Genau deshalb endet das Telefoninterview mit Tamina Beckerat auch um Punkt 14 Uhr. Zum Abschied sagt sie deshalb: „Ich stehe jetzt vor der Kita und muss meinen Sohn in Empfang nehmen.“

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