Urteil

Dürfen Mitarbeitende das Tragen roter Arbeitskleidung verweigern?

Ein Mitarbeiter will die rote Arbeitsschutzhose, die sein Arbeitgeber vorschreibt, nicht tragen. Er erhält eine Kündigung – doch wer hat Recht?

1 Min.24.05.2024, 02:00 Uhr (Aktualisiert am 10.02.2026, 10:51 Uhr)
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Dürfen Arbeitgeber die Farbe der Arbeitskleidung vorschreiben? Darüber musste jetzt ein Gericht entscheiden.
Dürfen Arbeitgeber die Farbe der Arbeitskleidung vorschreiben? Darüber musste jetzt ein Gericht entscheiden. Voyagerix - stock.adobe.com
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Der Fall: Ein Arbeitnehmer arbeitet seit knapp zehn Jahren in einem Betrieb in der Produktion. Er arbeitet unter anderen an der Kappsäge und mit Akkubohrern . Zudem schneidet er Profile zu und arbeitet in der Montage viel auf Knien. Der Arbeitgeber stellt seinen Mitarbeitenden für alle betrieblichen Tätigkeiten Arbeitskleidung zur Verfügung.

Es gibt eine Kleiderordnung. In den Bereichen Montage, Produktion und Logistik sollen, unter anderem, rote Arbeitsschutzhosen getragen werden. Der Mitarbeiter erscheint jedoch grundsätzlich in einer schwarzen Arbeitshose und verweigert auch nach zwei Abmahnungen das Tragen der roten Arbeitsschutzhose des Betriebs. Daraufhin erhält er die Kündigung und verklagt seinen Arbeitgeber.

Das Urteil: Die Richter am Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf entscheiden zu Gunsten des Betriebs. Der Arbeitgeber sei berechtigt, die Farbe der Arbeitsschutzhose vorzuschreiben. Die Persönlichkeitsrechte des Arbeitsnehmers seien nur in der Sozialsphäre betroffen.

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Viel wichtiger sei in dem Fall die Arbeitssicherheit . Rot als Signalfarbe dürfe angeordnet werden, da in dem Arbeitsbereich des Mitarbeitenden auch Gabelstapler fuhren. Die Farbe Rot erhöhe die Sicherheit der Mitarbeitenden. Die Kündigung des Arbeitsgebers sei folglich rechtens gewesen. (Urteil vom 21. Mai 2024, Az. 3 SLa 224/24 )

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Martina Jahn
Martina Jahn

Autor für IT und Gewerke

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