Recht

EuGH-Urteil: EN-Normen gibt es jetzt kostenlos

In vielen Betrieben lagern Normenwerke für mehrere Tausend Euro. Für europäisch harmonisierte Normen gibt es jetzt eine gute Nachricht. Sie müssen kostenlos sein.

3 Min.30.08.2024, 02:00 Uhr (Aktualisiert am 18.02.2026, 13:56 Uhr)
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Teure Begleiterscheinung im Handwerk: ordnerweise Normen.
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Auf einen Blick

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass europäisch harmonisierte Normen (EN) kostenlos zugänglich sein müssen.

Unternehmen können nun über eine EU-Website kostenlose Einsicht in EN-Normen beantragen.

Für DIN-Normen ändert sich aktuell nichts. Aber ist dieser Status Quo noch haltbar?

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Von der Lebensmittelhygiene beim Fleischer bis zu den Regeln für Tragwerke aus Beton im Baugewerbe: Normen bestimmen das Handwerk. Allein die Zahl baurelevanter Normen beläuft sich auf annähernd 4.000. Eine Menge Regeln, die beachtet werden wollen. Zwar gilt ihre Anwendung grundsätzlich als freiwillig, aber vor Gericht zieht man beim Streit um eine nicht eingehaltene Norm schnell den Kürzeren.

Urteil: Freier Zugang zu EN-Normen

Hinzu kommt: Anders als Gesetze sind Normen nicht ohne Weiteres einsehbar. Sie kosten Geld. Oft mehrere 100 Euro pro Loseblattsammlung. Ganz unantastbar ist diese Zahlungspflicht für Normen allerdings nicht. Das hat in diesem Jahr der Europäische Gerichtshof (EuGH) gezeigt. Er entschied, dass für europäisch harmonisierte Normen – Abkürzung EN für Europäische Normen – ein freier Zugang herrschen muss.

Fall und Urteil: „Im streitigen Fall ging es darum, ob technische Spezifikationen, die von einer europäischen Normungsorganisation für die EU-Kommission erstellt wurden und die Sicherheit von Spielzeug betreffen, frei und kostenlos zugänglich sein müssen“, sagt Klaus Forster , Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Immobilien-, Bau-, und Facility Management Recht bei der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Rödl & Partner. Der EuGH entschied, dass harmonisierte technische Normen, die europaweit Standards für Produkte festlegen und amtlich veröffentlicht werden, Bestandteil des EU-Rechts sind und damit frei und kostenlos verfügbar sein müssen.

So lässt sich das Urteil nutzen

Was bedeutet das Urteil für den Normenkauf in Deutschland? „Wer hierzulande mit EN-Normen arbeitet, hat jetzt grundsätzlich die Möglichkeit, sie kostenlos zu erhalten“, sagt Forster. Abstriche müsste man bei der Sprachausgabe machen.

Für welche Normen gilt das Urteil? Trägt der Name der Norm das Kürzel EN, hat man ein Recht auf Einsicht in die Europäische Fassung. Brauche ich zum Beispiel Zugriff auf die DIN EN 71-5:2015 über die Sicherheit von Spielzeug, sollte die EN 71-5:2015 auf Antrag kostenlos erhältlich sein. Die DIN ist in diesem Fall nur die nationale Normungsorganisation, die die Europäische Norm als nationalen Standard in der Landessprache Deutsch veröffentlicht hat. „Ich kann den Antrag auf Einsicht nur auf EU-Ebene stellen, nicht bei der DIN“, stellt Forster klar. Reine DIN-Normen, die keine europäisch harmonisierten Normen darstellen, können auf diese Weise nicht beschafft werden.

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Wo kann ich die EN-Normen beantragen? Anträge können über diese Website der EU-Kommission gestellt werden, auf der Kommissionsdokumente angefordert werden können.

Gibt es Folgen für DIN-Normen?

Hat die EuGH-Entscheidung Auswirkung auf die hiesige Beschaffung von DIN-Normen? „Das Urteil hat keine direkten Folgen für den Status Quo in Deutschland“, sagt Forster. Eine einfache DIN-Norm lässt also nicht kostenlos beziehen.

Forster sieht es künftig als Aufgabe des Gesetzgebers, erneut zu prüfen, ob der Status Quo der kostenpflichtigen DIN-Normen rechtsstaatlich haltbar ist. „Die Argumentation für kostenpflichtige Normen ist, dass sie nur Empfehlungscharakter haben, also nicht verbindlich sind. Daher müssen sie anders als Gesetze, zu deren Einhaltung man verpflichtet ist, nicht frei einsehbar sein“, fasst Forster zusammen. Gegen dieses Argument sprechen laut dem Rechtsanwalt zwei Gegenargumente:

1.            Bei Nichteinhaltung von DIN-Normen wird beispielsweise im Baubereich regelmäßig von Gerichten ein Mangel vermutet. „Somit ergibt sich aus der Rechtsprechung jedenfalls eine faktische  Verbindlichkeit der Normen“, sagt Forster. Denn wer sie nicht beachtet, trägt grundsätzlich die Kosten der normgerechten Nachbesserung.

2.            „Inzwischen verweisen staatliche Gesetze wie zum Beispiel das aktuelle Gebäudeenergiegesetz explizit auf einzelne DIN-Normen“, sagt Forster. In diesem Zusammenhang könne von einer Unverbindlichkeit der Normen überhaupt keine Rede sein. „Insbesondere in solchen Fällen müsste es einen freien Zugang geben“, sagt Forster.

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