Gefahrstoffverordnung

Neue Asbest-Pflichten: BG Bau aktualisiert Leitfaden

Durch eine Änderung der Gefahrstoffverordnung haben Baubetriebe jetzt neue Pflichten – welche das sind, erklärt die BG Bau in einem aktualisierten Leitfaden.

2 Min.23.02.2026, 12:13 Uhr (Aktualisiert am 24.02.2026, 17:08 Uhr)
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Weiße Haustür auf der ein Warnschild angebracht ist. Dort steht: "Achtung Asbestfasern".
Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien: Durch die geänderte Gefahrstoffverordnung haben Baubetriebe jetzt neue Anzeige- und Nachweispflichten. blende11.photo - stock.adobe.com
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Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hat ihren Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ überarbeitet, um auf die Änderungen der Gefahrstoffverordnung zu reagieren. Schließlich wurde die Gefahrstoffverordnung vom Bund noch mal aktualisier und die Änderungen sind seit dem 20. Dezember 2025 in Kraft.

Tipp: Mehr darüber lesen Sie im handwerk.com-Beitrag „Arbeiten mit Asbest: Diese neuen Anforderungen gibt es“.

Sie betreffen „alle Bau- und Handwerksbetriebe, die Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen“, so die Berufsgenossenschaft. Sie fasst die Änderungen wie folgt zusammen:

  1. Neu sei die Genehmigungspflicht für Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich.
  2. Außerdem seien die Anzeige- und Nachweispflichten erweitert worden.
  3. Unternehmen, die Tätigkeiten mit Asbest anzeigen, müssten die beteiligten Beschäftigten namentlich benennen und entsprechende Nachweise zur Qualifikation und arbeitsmedizinischen Pflichtvorsorge vorlegen.

Diese Änderungen greife der aktualisierte Leitfaden nun ebenfalls auf und erläutere die rechtlichen Anforderungen praxisnah, so die BG Bau. Dadurch sollen die Baubetriebe unterstützt werden, „Genehmigungs- und Anzeigeverfahren korrekt vorzubereiten und die neuen Pflichten im betrieblichen Alltag umzusetzen.“

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Die geänderte Gefahrstoffverordnung bringt für viele Unternehmen spürbare Anpassungen mit sich.

Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG Bau.

„Die geänderte Gefahrstoffverordnung bringt für viele Unternehmen spürbare Anpassungen mit sich, insbesondere bei den Genehmigungs- und Nachweisverfahren“, sagt Hans-Jürgen Wellnhofer, kommissarischer Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Außerdem ergänzt er: „Mit unserem aktualisierten Asbestleitfaden wollen wir sie unterstützen, die neuen Vorgaben sicher und effizient umsetzen.“

Unter www.bgbau.de/leitfaden-asbest können Sie den Leitfaden „Asbest beim Bauen im Bestand“ herunterladen.

Aktenordner und Wasserwaage

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Bild: Schlütersche
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