Steuern

Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen dauert länger

Finanzämter händigen Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nicht mehr direkt aus. Handwerksbetriebe sollten Anträge daher frühzeitig stellen.

1 Min.03.11.2025, 01:00 Uhr (Aktualisiert am 10.02.2026, 11:01 Uhr)
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Für Freistellungsbescheinigungen brauchen Finanzämter nun ein paar Tage mehr. Der Grund: ein neues digitales Verfahren soll für mehr Effizienz sorgen.
Für Freistellungsbescheinigungen brauchen Finanzämter nun ein paar Tage mehr. Der Grund: ein neues digitales Verfahren soll für mehr Effizienz sorgen. Anna - stock.adobe.com
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Die Finanzverwaltung hat die Ausstellung von Freistellungsbescheinigungen für Bauleistungen nach § 48b Einkommensteuergesetz (EStG) umgestellt. Antragsteller sollten deswegen mehr Zeit bis zum Erhalt der Bescheinigung einplanen und Anträge frühzeitig beim zuständigen Finanzamt einreichen. Darauf weist das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern hin. Dies gelte insbesondere dann, wenn ein Betrieb einen konkreten Abgabetermin für die Vorlage beim Auftraggeber einhalten muss.

Bisher konnten die Finanzämter Freistellungsbescheinigungen sofort ausstellen und aushändigen. Dies ist nun nicht mehr möglich. Als Grund nennt das Ministerium die Einführung des neuen bundesweiten Verfahrens „ELFE – Freistellungsbescheinigung für Bauleistungen“.

Mit dem neuen Verfahren würden Anträge maschinell bearbeitet. Dabei würden die Bescheinigungen automatisch vordatiert – in der Regel um drei Kalendertage. Fällt das Ausstellungsdatum dadurch auf ein Wochenende oder einen Feiertag, werde der nächstfolgende Kalendertag als Ausstellungsdatum eingetragen. Der Versand der Bescheinigung erfolge in der Regel zentral per Post.

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„Mit dem neuen Verfahren gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung digitale Verwaltung“, sagt Finanzminister Heiko Geue. „Die automatisierte Bearbeitung sorgt langfristig für mehr Effizienz.“

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