Fristlose Kündigung: In diese Fallen sollten Sie nicht tappen
Fehlverhalten, Diebstahl, Krankfeiern: Gründe für eine fristlose Kündigung gibt es viele. Doch nicht immer bekommen Chefs Recht. Darauf sollten Sie achten.
Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen ein Arbeitsverhältnis fristlos kündigen. Das regelt § 626 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). „Im Einzelfall ist jedoch immer abzuwägen, ob der jeweilige Grund eine fristlose Kündigung rechtfertigt oder nicht“, sagt Juristin Kim Cleve. Es müssten außerdem immer die Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers abgewogen werden, wenn es vor Gericht hart auf hart komme, betont Cleve. Doch das Abwägen der Interessen sei nur eine der Stolperfallen, in die Betriebe tappen können.

Was Betriebe bei fristlosen Kündigungen noch falsch machen können, erläutert Cleve mit ihrer Kollegin Jennifer Smoch im Podcast „Werken mit Recht“. „Die Kunst der fristlosen Kündigung – Rechte und Risiken“ heißt die aktuelle Folge des Podcasts der beiden Juristinnen, die beide bei einer Kreishandwerkerschaft arbeiten. Anhand einiger Beispiele aus der Beratungspraxis klären sie über Rechte von Handwerksbetrieben auf und warnen vor unüberlegten fristlosen Kündigungen, die vor Gericht keinen Bestand haben.
Wichtig: Was ist der Kündigungsgrund und hat der Chef Beweise?
Die Gründe für eine fristlose Kündigung können vielfältig sein: Von Diebstahl über Arbeitszeitbetrug bis hin zur Verletzung von arbeitsvertraglichen Pflichten. „Ob eine fristlose Kündigung wirklich gerechtfertigt ist, hängt immer davon ab, wie gravierend ein Verstoß wirklich ist“, sagt Kim Cleve.
- Beispiel 1: Nimmt ein Mitarbeitender fünf Euro aus der Kasse oder eine Mitarbeiterin 1000 Euro? Das mache einen erheblichen Unterschied in der Bewertung.
- Beispiel 2: Wurde eine Arbeitsstunde absichtlich doppelt aufgeschrieben oder kommt das bei einer Person häufiger vor? Auch das mache bei der Frage einen Unterschied, ob ein Betriebsinhaber eine fristlose Kündigung in Erwägung ziehe oder zunächst eine Abmahnung ausspreche.
Wichtig in jedem Fall: „Der Inhaber des Betriebs muss beweisen können, was er bei der fristlosen Kündigung als Grund anführt“, betont Cleve. Kann er das nicht, verliere er vor Gericht.
Weitere Beispiele und Tipps zum Thema fristlose Kündigung hören Sie hier in der aktuellen Folge des Podcasts Werken mit Recht .
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