Urteil

Kunde bestellt seitenverkehrte Dusche – und will Schadenersatz

Wenn ein Kunde bei der Bestellung einer Maßanfertigung Fehler macht, muss er auch die Konsequenzen tragen, urteilte jetzt ein Gericht.

1 Min.07.11.2024, 01:00 Uhr (Aktualisiert am 10.02.2026, 11:09 Uhr)
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Unzufrieden mit der eingebauten Dusche? Nicht immer sind die anderen schuld.
Unzufrieden mit der eingebauten Dusche? Nicht immer sind die anderen schuld. qunica.com - stock.adobe.com
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Der Fall: Beim Einbau einer maßangefertigten Dusche machte der Monteur eine unschöne Entdecku ng: Der Kunde hatte die Eck-Dusche online seitenverkehrt bestellt. Ein Einbau war zwar möglich, aber nicht wie geplant.

Der Monteur hatte jedoch bereits erste, jetzt falsch platzierte Löcher in die Wand gebohrt. Für deren Beseitigung forderte der Kunde nun fast 900 Euro Schadenersatz : Der Monteur hätte vor Beginn der Arbeiten erkennen müssen, dass die Duschteile nicht passten wie geplant und den Kunden darauf hinweisen müssen. Dann wären die Löcher gar nicht erst entstanden.

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Das Urteil: Das Amtsgericht München wies die Klage ab. Es sei für den Monteur vorab nicht erkennbar gewesen, dass die Dusche „seitenverkehrt“ bestellt worden war, so die Richter. Die Löcher seien daher kein „Schaden“. Zudem sei die Dusche grundsätzlich montierbar gewesen, nur eben nicht wie gewünscht. Das Gericht folgte auch weiterhin der Argumentation des Betriebes: In der gegebenen Situation sei die veränderte Montage letztlich die einzig vernünftige Option gewesen. Ein Umtausch sei wegen der Maßanfertigung nicht möglich und auch gar nicht erwogen worden. Dass die Bestellung falsch war, habe weder der Monteur oder dessen Betrieb zu verantworten, sondern ausschließlich der Kunde. (Urteil vom 31.07.2023, Az. 191 C 10665/23 )

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