Recht

Urteil: Bauarbeiter sind nicht selbstständig

Subunternehmer auf Stundenlohnbasis engagieren? Handwerksbetriebe müssen dabei aufpassen, denn einfache Bauarbeiter sind selten selbstständig.

1 Min.11.07.2025, 02:00 Uhr (Aktualisiert am 10.02.2026, 10:45 Uhr)
Von
Sozialgericht: Wer einfache Bauarbeiten ohne unternehmerische Leistungen ausführt, ist abhängig beschäftigt.
Sozialgericht: Wer einfache Bauarbeiten ohne unternehmerische Leistungen ausführt, ist abhängig beschäftigt. artea_art - stock.adobe.com
Anzeige
Anzeige

Die Fälle: Drei Baufirmen im Rhein-Main-Gebiet beschäftigten polnische Werkunternehmer auf ihren Baustellen. Dort erledigten sie unter anderem Abbrucharbeiten, Maurertätigkeiten und Pflasterarbeiten für einen Stundenlohn zwischen 10 und 15 Euro. Werkverträge oder Auftragsbestätigungen gab es nicht. Die Abrechnung erfolgte nach den notierten Stunden. Materialien und Werkzeuge stellten die Auftraggeber.

Bei Prüfungen stellte die Deutsche Rentenversicherung fest: In allen drei Fällen lag Scheinselbstständigkeit vor. Deshalb sollten die Baufirmen die Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeiter nachzahlen. Dagegen klagten sie.

Die Urteile: Das Hessische Landessozialgericht folgte der Einschätzung der Rentenversicherung. In allen drei Verfahren liege Scheinselbständigkeit vor. Es handele sich um einfache Tätigkeiten, die typischerweise von Arbeitnehmern ohne eigene Betriebsmittel erledigt würden. Die Bauarbeiter seien in die Baufirmen eingegliedert gewesen. Zwar hatten die Betriebe mit den Arbeitern Verträge über eine selbstständige Tätigkeit geschlossen, doch fehlten die für Werkverträge typischen unternehmerischen Leistungen. Zudem verhinderten die geringen Deutschkenntnisse der Arbeiter ein eigenständiges Auftreten am Markt. Die Vereinbarungen zwischen den Betrieben und den Arbeitern waren daher unerheblich. Die Betriebe müssen die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen. (Urteile vom 20. Februar 2025, Az. L 8 BA 4/22 , L 8 BA 62/22 und L 8 BA 64/21 )

Anzeige

Tipp: Sie wollen beim Thema Personal und Recht nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com.  Jetzt hier anmelden!

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Anzeige