Urteil

Waschbärennest nach Handwerkerarbeit – wer zahlt?

Um Waschbären aus seinem Dachboden zu vertreiben, musste ein Hausbesitzer fast 7.000 Euro zahlen. Schuld sei ein schlampiger Handwerker, behauptet er, und verklagt den Betrieb.

1 Min.17.10.2024, 02:00 Uhr (Aktualisiert am 10.02.2026, 11:09 Uhr)
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Niedlich sind Waschbären sicherlich, aber als Mitbewohner eher unbeliebt.
Niedlich sind Waschbären sicherlich, aber als Mitbewohner eher unbeliebt. Karin Jähne - stock.adobe.com
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Der Fall: Ein Installateur hatte den Auftrag bekommen, eine eingefrorene Wasserleitung stillzulegen. Sie verlief an der Außenwand eines Hauses, zum Teil hinter einer Holzverkleidung. Der Handwerker öffnete für seine Arbeit die Holzverkleidung, verschloss sie aber nicht wieder, als er fertig war. Einige Tage später meldete sich der Auftraggeber: Er habe Kratzgeräusche hinter Verkleidung gehört. Der Handwerker schloss das Loch provisorisch.

Zwei Monate später hörte der Hausbesitzer erneut Kratzgeräusche, diesmal vom Dachboden. Der herbeigerufene Kammerjäger entdeckte dort vier kleine Waschbären und ihre Mutter, die gefangen und umgesiedelt wurden. Ein Tischler verschloss die Holzverkleidung nun fachgerecht. Der Hausbesitzer forderte vom Installateur, ihm die Kosten von rund 6.750 Euro für Kammerjäger und Tischler zu erstatten.

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Das Urteil: Das Landgericht Frankfurt entschied im Sinne des Handwerkers. Das Wiederanbringen der Holzverkleidung sei nicht Teil der Hauptleistungspflicht des Handwerkers gewesen, so die Richter. Zudem sei der beauftragte Handwerker Inhaber eines Heizungs- und Sanitärbetriebs. Arbeiten mit Holz fielen jedoch in den Fachbereich eines Tischlers. Eine mündliche Vereinbarung darüber, das Loch wieder fachgerecht zu schließen, habe es nicht gegeben. Zudem seien die Waschbären bereits im Haus gewesen, als der Handwerker das Loch provisorisch verschloss. Der Kunde muss also die Kosten selbst tragen. (Urteil vom 17.05.2024, Az. 2-02 O 578/23 )

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