Cannabis: Neuer THC-Grenzwert im Straßenverkehr beschlossen
Der Bundesrat hat einen neuen Cannabisgrenzwert für den Straßenverkehr beschlossen: Was künftig erlaubt ist und wer nach einem Joint nicht mehr ans Steuer darf.
Drei Monate nach der begrenzten Freigabe von Cannabis hat der Gesetzgeber nun auch neue Grenzwerte für Cannabis am Steuer beschlossen. Laut Beschluss des Bundesrats gilt nun ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum (ng/ml) im Straßenverkehr. Bisher wurde in der Rechtsprechung ein Grenzwert von 1,0 ng/ml THC verwendet. THC steht für Tetrahydrocannabinol – das ist der berauschende Wirkstoff, der in der Hanfpflanze enthalten ist.
Für Autofahrer bedeutet der Beschluss: Wer den Wert von 3,5 ng/ml THC am Steuer überschreitet, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld bis 3.000 Euro rechnen. Doch laut Bundesrat gibt es auch Autofahrer, für die abweichende Regeln gelten:
- Wer den Grenzwert überschreitet und zudem Alkohol konsumiert hat, müsse mit einem noch höheren Bußgeld rechnen.
- Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für junge Fahrer unter 21 Jahren ist THC am Steuer generell untersagt.
- Für Personen, die THC als verschriebenes Arzneimittel eingenommen haben, gelten weder die Grenzwertregel noch die Verschärfung für die Kombination mit Alkohol.
Der jetzt beschlossene Grenzwert geht auf einen Vorschlag einer unabhängigen Expertengruppe zurück, den sie im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums erarbeitet hatte. Nach Ansicht der Experten sei der vorgeschlagene Grenzwert von 3,5 ng/ml THC vom Risiko her mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille vergleichbar.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht die Anhebung des THC-Grenzwertes mit Sorge: „Cannabis ist trotz Legalisierung ein Rauschmittel. Wie andere berauschende Substanzen kann es Leistungseinbußen in der Wahrnehmung, der Aufmerksamkeit und dem Reaktionsvermögen zur Folge haben“, so Michael Mertens, stellvertretender GdP-Bundesvorsitzender. Er weist daraufhin, dass Drogenkonsum weiterhin eine der Hauptunfallursachen sei und warnte Autofahrer davor „sich an einen Grenzwert heranzukiffen“.
Die Gesetzesänderungen können laut Bundesrat nun ausgefertigt und verkündet werden, sie treten nach der Verkündung in Kraft.
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