Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen

Sind private Fahrten mit Firmentransporter mautpflichtig?

Firmentransporter werden von Handwerkern auch mal privat genutzt. Greift in solchen Fällen die Handwerkerausnahme oder fallen die Fahrten unter die Mautpflicht?

1 Min.03.07.2024, 02:00 Uhr (Aktualisiert am 10.02.2026, 13:59 Uhr)
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Firmenwagen privat genutzt: Bei Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen müssen Handwerker seit dem 1. Juli 2024 die Mautpflicht beachten.
Firmenwagen privat genutzt: Bei Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen müssen Handwerker seit dem 1. Juli 2024 die Mautpflicht beachten. Olaf Simon - stock.adobe.com
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Seit 1. Juli 2024 gilt die Lkw-Maut auch für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Allerdings sind Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Doch was ist, wenn der Firmentransporter am Wochenende von Mitarbeitenden oder dem Handwerksunternehmer für private Zwecke genutzt wird: Greift dann auch die Handwerkerausnahme ?

Nein, sagt der Mautbetreiber Toll Collect. Das Gesetz sehe keine generelle Mautbefreiung vor, so die Begründung. Die Mautbefreiung bei der Handwerksausnahme sei fahrtbezogen. Das bedeutet: Fahrten, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, seien mautpflichtig.

Laut Toll Collect gilt die Handwerkerausnahme:

  • Wenn das Fahrzeug von einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird.
  • Bei dieser Fahrt Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert werden, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind.
  • Oder handwerklich gefertigte Güter mit dem Fahrzeug transportiert werden, die im Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
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Und was können Handwerker tun, wenn die (private) Nutzung des Firmenwagens unter die Mautpflicht fällt? Dem Mautbetreiber zufolge haben sie zwei Möglichkeiten:

Tipp: Weitere Informationen zur Umbuchung von bereits gebuchten Maut-Strecken finden Sie unter „ Maut online bezahlen “ oder „ Maut mit App bezahlen “.

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