Basiszinssatz: Seit 1. Januar 2025 bei 2,27 Prozent
Die Bundesbank hat den Basiszinssatz zum Jahreswechsel erneut gesenkt. Das hat Auswirkungen auf Verzugszinsen – was Betriebe und Kunden jetzt wissen müssen.
Der Basiszinssatz liegt seit dem 1. Januar 2025 bei 2,27 Prozent, das hat die Bundesbank bekanntgegeben. Damit ist der Zinssatz zum zweiten Mal in Folge gesunken – im zweiten Halbjahr 2024 lag er noch bei 3,37 Prozent.
Basiszinssatz sinkt: Wie wirkt sich das auf Verzugszinsen aus?
Der Basiszinssatz spielt in der Wirtschaft eine wichtige Rolle, schließlich werden Verzugszinsen mit Hilfe des Basiszinssatzes berechnet. Durch die Absenkung um 1,1 Prozentpunkte werden Verzugszinsen für Handwerksbetriebe und deren Kunden jetzt günstiger als noch im Vorjahr.
So funktioniert es:
- Verzugszinsen bei Privatkunden: Handwerksbetriebe können Verzugszinsen für säumige Verbraucher gemäß § 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnen. Das bedeutet: Seit dem 1. Januar 2025 können Betriebe 7,27 Prozent Verzugszinsen ansetzen (Berechnung: 2,27 + 5 = 7,27). Bis zum 31. Dezember 2024 waren bei Privatkunden noch Verzugszinsen von 8,37 Prozent möglich.
- Schulden zwischen Unternehmen: Hier sind laut § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz möglich. Das heißt: Betriebe können von anderen Unternehmen nun 11,27 Prozent Verzugszinsen ansetzen (Berechnung: 2,27 + 9 = 11,27). Bis Ende 2024 waren bei Schulden zwischen Unternehmen noch Verzugszinsen von 12,37 Prozent möglich.
Verzugszinsen können selbstverständlich auch auf Handwerksbetriebe zukommen, zum Beispiel wenn sie gegenüber Ihren Lieferanten in Verzug geraten.
Tipp: Mehr zur Berechnung von Verzugszinsenlesen Sie im Beitrag
So setzen Sie Verzugszinsen richtig durch
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Hintergrund: Wie der Basiszinssatz angepasst wird
Der Basiszinssatz wird zwei Mal im Jahr angepasst: einmal zum 1. Januar und einmal zum 1. Juli. Für die Anpassung gibt es feste Regeln, die in § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nachzulesen sind. Demnach verändert sich der Basiszinssatz jeweils „um die Prozentpunkte, um welche die Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist“:
- Was ist die Bezugsgröße? Das ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank – diesen Zinssatz zahlen Banken, wenn sie sich bis zum nächsten Geschäftstag Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) leihen.
- Welcher Stichtag ist maßgeblich? Entscheidend ist der Zinssatz, der vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres galt.
Demnach war für die Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2025 der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation am 30. Dezember 2024 maßgeblich – der lag an diesem Stichtag bei 3,15 Prozent. Seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt ist er damit um 1,10 Prozentpunkte gesunken.
Entsprechend hat die Bundesbank den Basiszinssatz zum 1. Januar 2025 nun ebenfalls um 1,1 Prozentpunkte angepasst: Er liegt nun 2,27 Prozent.
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