So holen Sie Ihre Kreditsicherheiten von der Bank zurück
Kreditinstitute fordern oft zu viele Kreditsicherheiten – und geben sie später nicht zurück. Wie sich das ändern lässt? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Auf einen Blick
Ohne Kreditsicherheiten geht es nicht. Fehlende Sicherheiten sind das Aus für viele Finanzierungsvorhaben. Wer als Handwerker schon alle seine Sicherheiten eingesetzt hat, kommt kaum an frische Liquidität . Eine Chance gibt es jedoch: Wenn Ihre Bank über mehr Sicherheiten verfügt, als sie benötigt, dann können Sie gegen diese Übersicherung etwas tun.
Sicherungsquote berechnen: Ist die Bank übersichert?
Eine Übersicherung besteht immer dann, wenn die Sicherungsquote mehr als 120 Prozent beträgt, sagt Gabriele Romeike, Expertin für Unternehmensfinanzierung und Inhaberin von Financial Projects und mietfinanz.de in Mülheim an der Ruhr.
Die Sicherungsquote hängt laut Romeike von zwei Faktoren ab: „von dem aktuellen Beleihungswert der Sicherheiten und von der aktuellen Inanspruchnahme der zur Verfügung stehenden Kredite“. Maßgeblich ist also nicht die Höhe des ursprünglich vereinbarten Kredits, sondern der noch offene Kreditsaldo.
Daraus ergibt sich die Sicherungsquote:
Sicherungsquote = aktueller Beleihungswert Sicherheiten / Kreditsaldo
Eine Besonderheit gelte dabei für Kontokorrentkredite, so Romeike. Für die Berechnung der Sicherungsquote ist die von der Bank eingeräumte Kreditlinie maßgeblich, nicht der tatsächlich genutzte Kontokorrentkredit:
Sicherungsquote Kontokorrent = aktueller Beleihungswert Sicherheiten / Kreditlinie Kontokorrent
Nutzt ein Betrieb einen oder mehrere Kredite und einen Kontokorrentkredit, errechnet sich die Sicherungsquote so:
Sicherungsquote = aktueller Beleihungswert aller Sicherheiten / Obligo
Das Obligo ist dabei die Summe aus dem aktuellen Kreditsaldo und der Kreditlinie des Kontokorrentkredits.
Umgekehrt lässt sich auch die zulässige Höhe der Sicherheiten berechnen:
Zulässige Besicherung = 120 Prozent x Obligo
Beispiel: Wenn die Sicherungsquote zu hoch ist
Romeike macht die Berechnung an einem Beispiel deutlich:
- Ein Handwerksmeister hat vor einigen Jahren einen Investitionskredit in Höhe von 200.000 Euro aufgenommen. Davon hat er bisher 42.000 Euro getilgt. Das Kreditsaldo beträgt 158.000 Euro.
- Außerdem hat ihm dieselbe Bank einen Kontokorrentkredit mit einer Kreditlinie von 50.000 Euro eingeräumt.
- Sein Obligo beträgt also 208.000 Euro (= 50.000 Euro + 158.000 Euro).
- Die Bank hat die Kredite mit einem Grundbucheintrag in Höhe von 300.000 Euro auf seine private Immobilie besichert.
- Daraus ergibt sich eine Sicherungsquote von 173 Prozent = 300.000 Euro / 208.000 Euro.
Damit ist die Bank in diesem Beispiel übersichert. „Um die Sicherungsquote auf die maximal zulässigen 120 Prozent zu senken, müsste die Bank 50.000 Euro der Grundschuld freigeben“, sagt Romeike.
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Messlatte: Beleihungswert der Kreditsicherheiten
So einfach wie in dem Beispiel wird es einem die Bank aber nicht machen. Zwar achte jede seriöse Bank darauf, dass die Sicherungsquote nicht über 120 Prozent liegt, sagt Romeike. Doch die Quote hänge vom aktuellen Beleihungswert der Kreditsicherheiten ab, nicht von dem Wert bei Vertragsabschluss. „Der aktuelle Beleihungswert der Sicherheiten ist die Messlatte, ob eine Bank übersichert ist.“
Der Beleihungswert ist dabei nicht der aktuelle Marktwert einer Sicherheit. Vielmehr handele es sich um den Wert, den eine Bank nach vorsichtiger Schätzung voraussichtlich erzielen könnte, falls sie die Sicherheit zur Deckung ausstehender Kreditschulden verwerten muss.
So könne der Wert des Grundbucheintrags in dem Beispiel zum Streitpunkt werden: „Wenn der aktuelle Beleihungswert 300.000 Euro beträgt, müsste die Bank mit den Sicherheiten runter“, sagt die Expertin. „Aber das wird die Bank nicht machen. Sie wird sehr wahrscheinlich sagen, dass der Beleihungswert derzeit nur 208.000 Euro beträgt und der Kredit daher nicht übersichert ist.“
Und wenn der Unternehmer das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen vorlegt, das den Beleihungswert auf 300.000 Euro beziffert? „Dann kann die Bank immer noch sagen, sie kenne die Region besser und werde im Verwertungsfall nicht mehr als 208.000 Euro für die Sicherheit bekommen“, sagt Romeike. Deswegen sei es für Unternehmen so wichtig, sich auf solche Verhandlungen sehr gut vorzubereiten. Die Expertin empfiehlt dafür die folgenden drei Schritte.
Schritt 1: Überblick über die Kreditsicherheiten verschaffen
Bevor Handwerker mit einer Bank sprechen, sollten sie klären, welche Sicherheiten die Bank tatsächlich besitzt, rät Romeike. Die finden sich in zwei Verträgen:
- In den Kreditverträgen steht, welche Sicherheiten ein Unternehmen für den jeweiligen Kredit geben soll.
- Aus den Sicherheitenverträgen geht hervor, welche Sicherheiten ein Betrieb tatsächlich wofür gegeben hat. Gilt die Sicherheit für einen bestimmten Kreditvertrag? Oder deckt sie alle aktuellen und zukünftigen Forderungen der Bank ab?
„Es ist notwendig, alle Finanzierungsverträge mit den konkreten Sicherheitenverträgen abzugleichen. Nur so erkennen Sie, welche Sicherheit der Finanzpartner zum Zeitpunkt der Analyse rechtswirksam hat“, sagt die Expertin.
Hat die Sicherheit nur einen bestimmten Zweck und ist das Darlehen bereits getilgt, könne man den Anspruch direkt geltend machen und bekomme sie problemlos zurück, so Romeike. Ist der Sicherungszweck weiter gefasst, müsse man über die Freigabe verhandeln.
Schritt 2: Sicherheiten bewerten
Herausfordernd ist die Bewertung aller Sicherheiten: Wie hoch ist ihr Beleihungswert? Dafür gibt es öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, zum Beispiel Immobilien-Sachverständige, Kfz-Sachverständige und Sachverständige für Maschinen und Anlagen.
Deren Gutachten geben zwar realistische Orientierungspunkte. Doch ein Problem bleibe, betont Romeike: „Die Bank ist nicht verpflichtet, diese Werte zu akzeptieren. Sie entscheidet selbst, was sie als sicherungsfähigen Beleihungswert anerkennt.“ Dann müssten Handwerker die Bank im Gespräch überzeugen.
Schritt 3: Überzeugen Sie die Bank mit einem starken Argument
Wer den Überblick über seine Sicherheiten und deren Werte hat, könne die Bank durchaus überzeugen, sagt Romeike. Das entscheidende Argument sei, was bei Übersicherung im Insolvenzfall passieren würde: Kann ein Kreditnehmer wegen Insolvenz den Kredit nicht mehr tilgen? Dann könne es aufgrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei sehr hoher Übersicherung passieren, dass der Insolvenzverwalter die Sicherheiten vollständig aus den Händen der Bank schlage.
Daraus ergebe sich eine Argumentation, der sich eine Bank nicht entziehen könne: „Ist die Forderung berechtigt und man weist die Bank darauf hin, dass sie sämtliche Sicherheiten im Insolvenzfall freigeben müsste, dann wird sie überschüssige Sicherheiten rechtzeitig freigeben.“
In der Praxis sei es jedoch ratsam, solche Gespräche nicht allein vorzubereiten und zu führen. Solche Verhandlungen seien umso schwieriger, je stärker ein Unternehmen von einer einzigen Bank abhängig ist, sagt Romeike. „Man sollte sich jemanden an die Seite holen, der sich im Bankenbereich gut auskennt und deren Argumentationsketten kennt. Das ist typischerweise kein Jurist, denn über die Kreditvergabe entscheiden bei den Banken Kaufleute, nicht Juristen.“
Tipp: Verbessern Sie Ihre Finanzierungsstruktur
Lassen sich solche Probleme vermeiden? „Die Lösung liegt in einer Finanzierungsstruktur, die gute Verhandlungen erst möglich macht“, sagt Romeike. „Wer alle Sicherheiten bei einer einzigen Bank bündelt, schränkt seinen Verhandlungsspielraum von Anfang an ein.“
Und wie gelingt eine solche Finanzierungsstruktur? Romeike gibt 6 Tipps:
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