Unternehmensfinanzierung

Was sich bei Überweisungen im Oktober ändert

Banken müssen Überweisungen ab Oktober genauer prüfen: Stimmen Kontonummer und Empfänger überein? Das betrifft auch Handwerksbetriebe und ihre Kunden.

2 Min.29.09.2025, 02:00 Uhr (Aktualisiert am 10.02.2026, 11:42 Uhr)
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Verification of Payee (VoP) heißt das neue Verfahren: Ein Ampelsystem soll Unternehmen und Kunden bei Überweisungen vor Zahlungen an Betrüger schützen.
Verification of Payee (VoP) heißt das neue Verfahren: Ein Ampelsystem soll Unternehmen und Kunden bei Überweisungen vor Zahlungen an Betrüger schützen. studio v-zwoelf - stock.adobe.com
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Ab dem 9. Oktober müssen Banken Überweisungen strenger prüfen. Darauf weist der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) hin. Die neue Regelung betrifft auch die Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge von Handwerksbetrieben. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ändert sich bei den Banken? 

Banken und Sparkassen haben sich bei Überweisungen bisher auf die IBAN-Nummern verlassen. Sie mussten weder die BIC noch den Namen des Zahlungsempfängers abgleichen, so der ZDB. Das habe bei IBAN-Tippfehlern zu Fehlüberweisungen geführt und Betrug erleichtert. Ein Beispiel: Der Überweisende gibt den Namen eines bekannten Lieferanten an, doch die IBAN gehört einem Betrüger. Beim reinen IBAN-Check fiel das nicht auf, die Bank führte die Überweisung dennoch aus.

Ab Oktober 2025 gilt eine neue EU-Verordnung zur „Überprüfung des Zahlungsempfängers“ im Euro-Raum, auf Englisch „Verification of Payee“ (VoP). Sie verpflichtet Kreditinstitute, vor jeder Überweisung zu prüfen, ob die IBAN mit dem Namen des Empfängers übereinstimmt.

Das Verfahren soll Fehlüberweisungen verhindern und Betrug erschweren. Es gilt für jede SEPA-Überweisung, unabhängig von der jeweiligen Bank und der verwendeten Software. Nur für Überweisungen von und nach Großbritannien und die Schweiz ist dem ZDB zufolge keine Empfängerüberprüfung geplant. 

Wie funktioniert die Empfängerüberprüfung? 

Nach Eingabe der Überweisung prüft die Bank automatisch die Daten und zeigt das VoP-Ergebnis mit einem Ampelsystem an:

  • Grün: Name und IBAN stimmen überein („Match“).
  • Gelb: Leichte Abweichungen, etwa durch Tippfehler; die Bank nennt den korrekten Empfängernamen („Close-Match“).
  • Rot: Keine Übereinstimmung zwischen IBAN und Name („No-Match“).

Nach dieser Rückmeldung entscheidet der Zahler selbst, ob er die Überweisung freigibt oder storniert. Wie streng Banken bei gelben oder roten Abweichungen vorgehen, entscheiden sie selbst.

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Wer haftet bei Falschüberweisungen? 

Steht die VoP-Ampel auf Grün, haftet dem ZDB zufolge die Bank für Fehler. Gibt der Zahler die Überweisung trotz gelber oder roter Warnung frei, trägt er selbst die Verantwortung.

Das gilt auch für Sammelüberweisungen: Unternehmen können die Empfängerprüfung hier ausschalten, haften dann aber für mögliche Fehler.

Was sollten Handwerksbetriebe beachten? 

Auch Handwerksbetriebe sind als Zahler und Empfänger von der Empfängerprüfung betroffen:

  • Zahlungsausgänge: Betriebe sollten die Stammdaten ihrer Lieferanten prüfen. „Die bei der Bank hinterlegten Kontoinhabernamen müssen exakt mit den Empfängernamen im Zahlungsverkehr übereinstimmen“, rät der ZDB. Außerdem sollten Betriebe klären, wie sie auf Warnhinweise reagieren.
  • Zahlungseingänge: Der Name auf Rechnungen und der Kontoinhabername bei der Bank müssen übereinstimmen. Andernfalls könnten VoP-Warnungen Kunden verunsichern und die Bezahlung von Rechnungen verzögern. Tipp des ZDB: Weisen Sie Kunden ausdrücklich und rechtzeitig darauf hin, ausschließlich den korrekten Empfängernamen für Überweisungen zu verwenden.

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