Politik und Gesellschaft

13,90 Euro: Bundesregierung beschließt Mindestlohnerhöhung

Bis 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn in zwei Schritten auf 14,60 Euro, das hat die Bundesregierung beschlossen. Zum 1. Januar 2026 gibt es die erste Anhebung.

2 Min.29.10.2025, 01:00 Uhr (Aktualisiert am 10.02.2026, 13:59 Uhr)
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Erst 13,90 Euro und dann 14,60 Euro: Laut Beschluss der Bundesregierung steigt der gesetzliche Mindestlohn bis 2027 um 1,78 Euro.
Erst 13,90 Euro und dann 14,60 Euro: Laut Beschluss der Bundesregierung steigt der gesetzliche Mindestlohn bis 2027 um 1,78 Euro. Stockfotos-MG - stock.adobe.com
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Der Vorschlag der Mindestlohnkommission für die Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns liegt seit Sommer 2025 vor. Jetzt hat die Bundesregierung die Anhebung der Lohnuntergrenze per Anpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der Mindestlohn in Deutschland in zwei Schritten angehoben.

  • Zum 1. Januar 2026 steigt die Lohnuntergrenze zunächst auf 13,90 Euro pro Stunde.
  • Zum 1. Januar 2027 wird der gesetzliche Mindestlohn um weitere 70 Cent angehoben und liegt dann bei 14,60 Euro.

Wie das Bundesarbeitsministerium mitteilt, steigt der Mindestlohn bis 2027 damit um 13,88 Prozent insgesamt. Bislang liegt die Lohnuntergrenze bei 12,82 Euro pro Stunde.

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Durch die Entscheidung des Bundeskabinettes wird laut Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sichergestellt, „dass der hart errungene Kompromiss der Mindestlohnkommission nun verbindlich wird“. Es handele sich dabei um „die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns“. Mit der zweistufigen Anhebung bekämen Millionen Beschäftigte künftig „spürbar mehr für ihre Arbeit“, so die SPD-Politikerin.

Das Statistische Bundesamt prognostizierte bereits im Sommer 2025, dass etwa 6,6 Millionen Jobs von der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab Januar 2026 betroffen sein dürften. Besonders Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland könnten von der Anhebung profitieren, so die Statistikbehörde.

Doch auch für die Unternehmen hat die zweistufige Mindestlohnerhöhung Folgen. Dazu sagt Ministerin Bas: „Unternehmen können die steigenden Kosten verantwortungsvoll über zwei Jahre verteilen.“

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