Politik und Gesellschaft

Tarifvertrag: Was ab 1. November 2025 im Gerüstbau gelten soll

Im Gerüstbauer-Handwerk gibt es eine Tarifeinigung: Die sieht nicht nur höhere Löhne und Ausbildungsvergütungen vor, sondern auch eine Neuerung für die Sommermonate.

3 Min.01.10.2025, 02:00 Uhr (Aktualisiert am 10.02.2026, 15:14 Uhr)
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Neu vereinbart wurde die Einführung eines tariflichen Sommerausfallgelds für das Gerüstbau-Handwerk.
Neu vereinbart wurde die Einführung eines tariflichen Sommerausfallgelds für das Gerüstbau-Handwerk. Kara - stock.adobe.com
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Die Tarifparteien im Gerüstbauer-Handwerk haben eine Tarifeinigung erzielt. Das teilt die Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk mit. Demnach sollen zum 1. November 2025 die Löhne und Ausbildungsvergütungen steigen. Des Weiteren habe man sich auf eine Einführung eines Sommerausfallgeldes und eine Erhöhung des Mindestlohns verständigt.

Laut dem Arbeitgeberverband sieht die Tarifeinigung für Ausbildungsvergütung, Ecklohn und Branchenmindestlohn folgende Ergebnisse vor:

  •  Am 1. November 2025 soll die Ausbildungsvergütung für Azubis im ersten Lehrjahr um 75 Euro auf 1.125 Euro steigen. Im zweiten Lehrjahr solle es dann 1.300 Euro und im dritten 1.550 Euro geben.
  • Ebenfalls zum 1. November soll der Ecklohn um 7,5 Prozent steigen – er liegt dann bei 19,25 Euro pro Stunde. Dieser soll zum 1. Oktober 2026 noch mal um 4,4 Prozent auf 20,10 Euro steigen. Der Tarifvertrag für beide Ergebnisse endet am 31. Oktober 2027.
  • Auch beim Branchenmindestlohn wurde eine Anpassung vereinbart. Ab dem 1. Januar 2026 wird dieser auf 14,35 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,90 Euro erhöht. Dieser Tarifvertrag endet zum 31. Dezember 2027.

„Wir freuen uns sehr, dass die wir nach zwei Jahren wieder einen Lohntarifvertrag haben“, erklärt der Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, Bundesinnungsmeister und Verbandspräsident Marcus Nachbauer. Die Lohnsteigerungen gelten nicht rückwirkend ab 2023, sodass sie für Betriebe mit bereits angepassten Löhnen nur gering ausfallen, so Nachbauer.

Eine neue Vereinbarung wurde bei der Einführung eines tariflichen Sommerausfallgelds getroffen. Dies solle, ähnlich wie das Saison-Kurzarbeitergeld im Winter, den Arbeitnehmern eine finanzielle Absicherung bieten. Diese greife bei extremen Wetterbedingungen, so der Bundesverband. Ab 2026 können Betriebe demnach zwischen dem 1. Mai und dem 31. August insgesamt 50 Stunden Sommerausfallgeld bei der Sozialkasse beantragen. Hierbei werden 75 Prozent des Stundenlohns erstattet, zudem gehen 32 Prozent der Sozialaufwendungen an die Betriebe.

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Zu guter Letzt wurde auch eine Erhöhung der Zusatzrente um 10 Prozent sowie eine vereinfachte Berechnung des Lohnausgleichs für Teilzeitkräfte vereinbart.

„Für die Gerüstbaubranche ist dieser Abschluss ein großer Gewinn, weil er nachhaltig die Attraktivität unseres Gewerks steigert“, betont Marcus Nachbauer. 

Tarifabschluss im Gerüstbau: Was sagt die IG Bau?

Die Industriegewerkschaft (IG) Bau, die für die Arbeitnehmerseite verhandelt hat, hat zum Tarifergebnis bislang keine Pressemitteilung herausgegeben.  Gegenüber handwerk.com hat die Gewerkschaft aber die Ergebnisse der Tarifhandlungen bestätigt. Außerdem erklärte der stellvertretende Bundesvorsitzende Carsten Burckhardt: „Das ist ein ganz hervorragender Abschluss, den wir da erzielen konnten“. Gerade das neue Sommerausfallgeld sei „ein Durchbruch für den Gesundheitsschutz“. 

Doch was bedeuten die neuen Regeln für Betriebe und Beschäftigte? Laut Burckhardt müssen 75 Prozent des Stundenlohns bezahlt werden, wenn es beispielsweise zu heiß wird und es nicht mehr möglich sei, auf dem Gerüst zu arbeiten.  

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