Branchenmindestlöhne: Diese Lohnuntergrenzen gelten im Handwerk
2026 steigt nicht nur der gesetzliche Mindestlohn, auch in einigen Gewerken werden die Branchenmindestlöhne angehoben. Die Lohnuntergrenzen im Überblick.
Auf einen Blick
Zum 1. Januar 2025 ist der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen. Zum 1. Januar 2026 soll er auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben werden, das hat die Bundesregierung per Verordnung beschlossen.
Im Handwerk gelten davon abweichend zum Teil deutlich höhere Branchenmindestlöhne – in manchen Gewerken steigen die Lohnuntergrenzen in diesem Jahr ebenfalls. Die folgende Übersicht enthält alle Branchemindestlöhne im Handwerk, die bundesweite Gültigkeit haben.
Dachdeckerhandwerk: Mindestlohn 1 und 2 steigen 2026
Im Dachdeckerhandwerk gibt es zwei verschiedene Lohnuntergrenzen – den Mindestlohn 1 für ungelernte Arbeitnehmer und den Mindestlohn 2 für gelernte Arbeitnehmer. Aktuell liegen sie bei 14,35 Euro (Mindestlohn 1) und 16 Euro (Mindestlohn 2) pro Stunde.
Die Tarifpartner im Dachdeckerhandwerk haben sich für die Jahre 2026 bis 2028 auf eine Anhebung der bundeseinheitlichen Branchenmindestlöhne verständigt.
- Der Mindestlohn 1 soll zum 1. Januar 2026 auf 14,96 Euro pro Stunde steigen und dann auf diesem Niveau bis zum Ende dieses Tarifvertrages am 31. Dezember 2028 eingefroren werden.
- Der Mindestlohn 2 soll in drei Stufen angehoben werden. Das bedeutet ab 1. Januar 2026 einen Anstieg um 60 Cent auf 16,60 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 soll es dann einen Stundenlohn für Gesellen von 17,10 Euro geben. Die dritte Erhöhung auf 17,60 Euro soll am 1. Januar 2028 in Kraft treten.
Elektrohandwerke: Mindestentgelte werden stufenweise angehoben
Die Tarifpartner in den Elektrohandwerken haben sich auf eine stufenweise Anhebung der Mindestentgelte geeinigt. Ab dem 1. Januar 2025 steigt die Lohnuntergrenze zunächst auf 14,41 Euro. Bislang lag das Mindestentgelt bei 13,95 Euro pro Stunde.
Das Bundesarbeitsministerium hat den Tarifvertrag im Dezember 2024 für allgemeinverbindlich erklärt. Er gilt damit für die mehr als 520.000 Beschäftigten in den Betrieben der Elektrohandwerke. Wie es für sie ab 2026 weitergeht, steht bereits fest: Zum 1. Januar 2026 steigt die Lohnuntergrenze um 52 Cent auf 14,93 Euro. Weitere Erhöhungen des Branchenmindestlohns stehen 2027 (15,49 Euro) und 2028 (16,10 Euro) an.
Gebäudereinigung: Lohnuntergrenzen steigen für beide Lohngruppen
Im Gebäudereiniger-Handwerk gibt es zwei verschiedene Lohnuntergrenzen, beide steigen 2025. In der Lohngruppe 1, die für Beschäftigte in der Innen- und Unterhaltsreinigung gilt, haben die Tarifpartner ab 1. Januar einen Branchenmindestlohn von 14,25 Euro pro Stunde vereinbart – das sind 75 Cent mehr als noch 2024.
In der Lohngruppe 6, die für Beschäftigte in der Glas- und Fassadenreinigung gilt, wird die Lohnuntergrenze auf 17,65 Euro angehoben. Das entspricht einem Plus von 95 Cent pro Stunde. Für 2026 haben sich der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) bereits auf die nächste Anhebung verständigt. . Arbeitnehmer der Lohngruppe 1 sollen im kommenden Jahr 15 Euro und Angestellte in der Lohngruppe 6 insgesamt 18,40 Euro pro Stunde erhalten.
Gerüstbauer-Handwerk: Neuer Branchenmindestlohn ab 2026
Mit dem neuen Tarifvertrag im Gerüstbauer-Handwerk wurden für 2026 und 2027 neue Branchenmindestlöhne beschlossen.
- Zum 1. Januar 2026 wird der Branchenmindestlohn auf 14,35 Euro pro Stunde angehoben.
- Am 1. Januar 2027 soll er auf 14,90 Euro pro Stunde steigen. Der Mindestlohn-Tarifvertrag soll bis zum 31. Dezember 2027 gelten.
2025 liegt die Lohnuntergrenze im Gerüstbau bei 13,95 Euro.
Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk
Der aktuelle Mindestlohntarifvertrag im Maler- und Lackiererhandwerk ist seit dem 1. Mai 2025 in Kraft. Die letzte Erhöhung der Lohnuntergrenze gab es zum 1. April 2024. Seither erhalten ungelernte Arbeitnehmer mindestens 13 Euro pro Stunde und bei gelernten Arbeitnehmern sind es 15 Euro.
Lohnuntergrenze im Schornsteinfegerhandwerk unverändert
Der aktuelle Tarifvertrag im Schornsteinfegerhandwerk läuft seit dem 1. Januar 2023, das Bundesarbeitsministerium hat ihn inzwischen für allgemeinverbindlich erklärt. Demnach liegt die Lohnuntergrenze im Schornsteinfegerhandwerk seit dem 1. Januar 2024 bei 14,50 Euro pro Stunde.
Text vom 13. Januar 2025, aktualisiert am 21. November 2025
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