13,90 Euro Mindestlohn: Das sagen Handwerksverbände
Ambitionierte Erhöhungen oder ausgewogener Kompromiss? Der Beschluss der Mindestlohnkommission kommt bei den Verbänden unterschiedlich an.
Der Beschluss der Mindestlohnkommission wurde lange erwartet: Jetzt hat das Gremium beschlossen, dass die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2026 zunächst auf 13,90 Euro steigen soll und zum 1. Januar 2027 dann auf 14,60 Euro.
Bauwirtschaft: „Sehr ambitionierte Erhöhungen“
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BV), fordert die Politik auf, die Empfehlungen der Mindestlohnkommission zu respektieren. Das Gremium habe seinen Auftrag erfüllt und einen Vorschlag zur Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns für die kommenden zwei Jahre vorgelegt.
Demnach soll die Lohnuntergrenze zunächst um 1,08 Euro (2026) und 70 Cent (2027) angehoben werden. Das entspreche einer Erhöhung um 8,4 Prozent und 5,0 Prozent, rechnet der BV-Hauptgeschäftsführer vor. Er weist darauf hin, dass es sich dabei um „sehr ambitionierte Erhöhungen“ handle. Sie würden zahlreiche Tarifverträge im Bau- und Ausbaugewerbe betreffen. „Für die betroffenen Betriebe stellen diese Steigerungen eine erhebliche Belastung dar“, sagt Pakleppa. Er prognostiziert, dass sich das auch auf die Baukosten auswirken könnte.
Hintergrund: Unter 14,60 Euro liegen aktuell die Branchenmindestlöhne im Gerüstbauerhandwerk (13,95 Euro), in der Gebäudereinigung (14,25 Euro in der Lohngruppe 1), im Dachdeckerhandwerk (14,35 Euro beim Mindestlohn 1), in den Elektrohandwerken (14,41 Euro) und im Schornsteinfegerhandwerk (14,50 Euro). Das geht aus einer Veröffentlichung des Bundesarbeitsministeriums hervor.
Friseurhandwerk: „Ausgewogener Kompromiss“
Aus Sicht des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) ist der Beschluss der Mindestlohnkommission ein „ausgewogener Kompromiss“. Die Entscheidung trage sowohl den Belangen der Beschäftigten als auch den wirtschaftlichen Realitäten der Betriebe Rechnung. „Sie ist Ergebnis verantwortungsvoller Abwägung“, sagt ZV-Präsidentin Manuela Härtelt-Dören. Dass der Beschluss einstimmig von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite getragen werde, stärke nicht nur Legitimation des Verfahrens, sondern auch die Sozialpartnerschaft.

Und was bedeutet er für das Friseurhandwerk? Laut ZV eröffnet der Beschluss der Branche „ den notwendigen Spielraum, um eigenständig tarifliche Lösungen mit den Sozialpartnern weiterzuentwickeln“. Härtelt-Dören sieht darin auch ein Signal an das Friseurhandwerk: „Wir müssen über bessere Arbeitsbedingungen und faire Lohnstrukturen selbst dafür sorgen, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht zum Dauermaßstab wird.“ Dazu benötige es passende gesetzliche Rahmenbedingungen und den Willen der Politik, die Wettbewerbsverzerrungen in unserer Branche zu beseitigen, so die ZV-Präsidentin.
Kritisch bewertet der Zentralverband allerdings die Versuche politischer Einflussnahme im Vorfeld: Der Mindestlohn dürfe nicht Gegenstand parteipolitischer Auseinandersetzungen sein, stellte der ZV in einer Pressemitteilung klar. Die Unabhängigkeit der Kommission sei ein zentrales Element der tariflichen Ordnung in Deutschland und müsse auch künftig unangetastet bleiben.
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