2025 steigen die Sozialabgaben für Gutverdiener deutlich
Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung steigen 2025 erneut. Das hat auch Folgen für Selbstständige, die gesetzlich versichert sind.
Die Beitragsmessungsgrenzen in der Sozialversicherung sollen zum 1. Januar 2025 deutlich steigen. Das hat die Bundesregierung per Verordnung beschlossen. Als Begründung nennt sie die Einkommensentwicklung im letzten Jahr: 2023 habe die Lohnzuwachsrate bei 6,44 Prozent gelegen. Das sei die Basis, auf der die soziale Sicherung für 2025 fortgeschrieben werde.
Beitragsbemessungsgrenzen 2025: Was bedeutet das für Versicherte?
Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine wichtige Rechengröße im deutschen Sozialversicherungsrecht. Sie legt fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden. Der Verdienst, der über diese Einkommensgrenze hinausgeht, ist für die gesetzlich Versicherten beitragsfrei.
In der gesetzlichen Krankenversicherung soll die Beitragsbemessungsgrenze 2025 um 4.050 Euro angehoben werden und somit bei 66.150 Euro im Jahr liegen. Das entspricht einem Bruttoeinkommen von 5.512,50 Euro im Monat.
Zum Jahreswechsel soll die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ebenfalls deutlich steigen. Sie liegt dann erstmals einheitlich in ganz Deutschland bei 96.600 Euro im Jahr – das entspricht einem monatlichen Bruttoeinkommen von 8.050 Euro. Bislang gelten in der GRV unterschiedliche Beitragsmessungsgrenzen für West (7.550 Euro) und Ost (7.450 Euro).
Wer 2025 in die private Krankenversicherung wechseln kann
Zum 1. Januar 2025 wird die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 73.800 Euro im Jahr angehoben. Im Vergleich zu 2024 steigt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze damit um 4.500 Euro.
Das bedeutet für gesetzlich Versicherte: Der Wechsel in die private Krankenversicherung wird im kommenden Jahr schwerer. Schließlich können nur diejenigen wechseln, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro im Jahr liegt. Bislang war der Wechsel in die private Krankenversicherung schon ab einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 69.300 Euro möglich.
Durchschnittsentgelt steigt: Welche Folgen hat das für die Rente?
Das Durchschnittsentgelt in der gesetzlichen Rentenversicherung hat die Bundesregierung für das Jahr 2025 vorläufig auf 50.493 Euro festgesetzt – im Vergleich zu 2024 steigt es damit um 5.135 Euro. Das Durchschnittsentgelt dient der Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr.
Ein Entgeltspunkt entspricht etwa dem durchschnittlichen jährlichen Bruttoverdienst aller Versicherten. Das bedeutet: Wer in einem Kalenderjahr mehr als der Durchschnitt aller Versicherten verdient, bekommt mehr als einen Punkt. Die Entgeltpunkte sind im Alter für die Berechnung der Rentenhöhe wichtig.
Wann treten die neuen Rechengrößen in Kraft?
Final beschlossen sind die neuen Sozialversicherungsgrößen noch nicht. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen, damit sie zum Jahreswechsel in Kraft treten kann.
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