Gebäudemodernisierungsgesetz

Geplantes Heizungsgesetz erlaubt neue Öl- und Gasheizungen

Die Bundesregierung legt Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vor und streicht den 65-Prozent-Anteil erneuerbarer Energien.

3 Min.25.02.2026, 11:39 Uhr (Aktualisiert am 23.03.2026, 10:34 Uhr)
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Gasflamme in Nahaufnahme, die brennt.
Die Bundesregierung will wieder neue Gasheizungen erlauben und setzt dabei auf eine Grüngas-Quote. Ingo Bartussek - stock.adobe.com
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Die Bundesregierung hat die lang erwarteten Eckpunkte für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vorgestellt. Nun ist klar: Künftig dürfen wieder neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Denn die Regelung, dass neu eingebaute Heizungen mit einem 65-Prozent-Anteil erneuerbare Energien betrieben werden müssen, wird im neuen Gesetz nicht wieder auftauchen. Damit der Einbau neuer Erdgas- oder Ölheizungen praktisch ausgeschlossen.

Gleichzeitig werden auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten gestrichen. Auch die bisher vorgesehene Beratungspflicht soll entfallen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude soll bis mindestens 2029 sichergestellt werden.

Damit erfüllt die Koalition eines der zentralen Versprechen aus dem Koalitionsvertrag, wo es wörtlich hieß: „Das Heizungsgesetz schaffen wir ab.“ Konkret sollen die Paragrafen 71 bis 71p und 72 des Gebäudeenergiegesetzes gestrichen werden – und damit der Kern der Ampel-Reform, der dafür sorgen sollte, dass künftig nur noch klimafreundlichere Heizungen verbaut werden dürfen.

„Bio-Treppe“ für CO₂-neutrale Brennstoffe

Das neue Gesetz werde einen „technologieoffenen Katalog mit allen möglichen Heizungsoptionen“ enthalten, heißt es in dem Eckpunkte-Papier. Voraussetzung für den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen sei aber, dass diese einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe nutzen. Diese sogenannte „Bio-Treppe“ soll dafür sorgen, dass trotz fossiler Brennstoffe die Klimaziele eingehalten werden können: Öl und Gas soll ein wachsender Anteil klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan, Wasserstoff oder synthetischem Treibstoff beigemischt werden.

Die Treppe startet zum Januar 2029 mit einem Anteil von zehn Prozent, der weitere Anstieg bis 2040 soll in drei Stufen festgelegt werden. Wie diese aussehen, ist noch unklar. Der CO₂-Preis werde für diesen Brennstoffanteil entfallen, um die Zusatzkosten für die Verbraucher zu dämpfen, hieß es.

ZDH verlangt eine verlässliche Förderkulisse

ZDH-Präsident Jörg Dittrich sitzt an einem Schreibtisch und spricht.
ZDH-Präsident Jörg Dittrich. ZDH/Henning Schacht

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) warnte in einem Statement vor solchen Kosten: „Entscheidend wird sein, die zugesicherte Technologieoffenheit und Wahlfreiheit bei Heizsystemen mit einer verlässlichen Förderkulisse zu hinterlegen“, sagte ZDH-Präsident Jörg Dittrich. „Die Förderbedingungen müssen frühzeitig und klar kommuniziert werden, damit das Fachhandwerk ausreichend Vorlauf für Beratung und Planung erhält.“ Gleichzeitig müsse sichergestellt werden, dass die Energieversorger die Nachfrage nach „grünem Gas“ auch decken können, mahnte Dittrich. Die „Bio-Treppe“ drohe sonst zur Rutschpartie zu werden.

In den Eckpunkten werden die Anbieter von Öl und Gas verpflichtet, steigende Anteile von alternativen Gasen und Heizöl beizumischen. 2028 soll die Quote mit einem Prozent starten und so steigen, dass sie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten könne, heißt es. Genaueres dazu will das Bundeswirtschaftsministerium bis zum Sommer dieses Jahres vorlegen.

Grundsätzlich begrüßte der ZDH die Eckpunkte als „gute Grundlage, auf der sich aufbauen lässt. Zentral ist aber, sie jetzt zügig und praxistauglich in Gesetzestexte zu überführen“, so Dittrich.

Die Förderbedingungen müssen frühzeitig und klar kommuniziert werden, damit das Fachhandwerk ausreichend Vorlauf für Beratung und Planung erhält.

Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.

ZVSHK: Gesetz darf nicht zu neuen Unsicherheiten führen

Ähnlich äußerte sich der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Hauptgeschäftsführer Daniel Föst erklärte, es steckten einige kluge Ansätze in den Eckpunkten: „Weniger Bürokratie, mehr Technologieoffenheit und eine stärkere Praxisorientierung.“ Das neue Gesetz dürfe aber nicht zu neuen Unsicherheiten führen oder Investitionen in wenig zukunftsfähige Lösungen begünstigen. „Für das SHK-Handwerk sind verlässliche Rahmenbedingungen notwendig, damit Betriebe qualifizieren, investieren und Verbraucher fundiert beraten können“, so Föst.

Bei der Umsetzung will die Regierung nun aufs Tempo drücken: Bis Ostern, also Anfang April, soll ein Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen werden, das neue Gesetz soll dann zum 1. Juli in Kraft treten.

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Bild: Schlütersche
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