Asbest und die Pflichten für Bauherren: eine Verbesserung?
Die geplanten Änderungen der Gefahrenstoffverordnung ernten viel Kritik. Für diesen Zimmerer wäre die Informationspflicht für Bauherren ein Fortschritt.
Die Zimmerei Nordmann bietet neben typischen Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten auch Haus- und Asbestsanierungen an. Firmenchef Jens Nordmann blickt gelassen auf die Novelle der Gefahrstoffverordnung. Für seinen Betrieb sieht er im Vergleich zum Status Quo eher eine Verbesserung. Sein Unternehmen konzentriere sich bei der Asbestsanierung auf den Außenbereich, wo etwa Faserzementplatten oder Schieferplatten verbaut sind.
„Wir wissen: Ist ein Gebäude älter als Baujahr 1993 wird Asbest verbaut worden sein. Wurde es zwischen 93 und 96 gebaut, müssen wir Proben nehmen, um festzustellen, ob Asbest verbaut wurde“, sagt Nordmann. Bisher habe der Bauherr den Handwerkern gar keine Information liefern müssen, ob sein Gebäude Asbest enthalten könnte. „Insofern ist die geplante Informationspflicht vom Bauherren über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe eine Verbesserung für uns“, sagt Nordmann: „Künftig kann ich ihm sagen, dass er Informationen beim Bauamt beschaffen soll, wenn er selbst nicht über die nötigen Unterlagen verfügt.“
Dass der Bauherr nicht selbst Proben nimmt, sondern die Handwerker, ist in Nordmanns Augen nur folgerichtig. „Der Bauherr ist in der Regel Laie, das muss man sich bewusst machen. Wir Handwerker aber kennen doch die Stellen, an denen man Proben nehmen muss: Sei es der Kleber unter dem alten Fußboden oder der Asbestzement in der Fensterbank.“
Und am Ende bezahle die Rechnung nicht der Handwerksunternehmer, sondern der Bauherr. „Wenn ich rausfahre zum Kunden, gucke ich mir den Bau erst an und frage nach dem Baujahr. Weist das Baujahr auf eine mögliche Asbestbelastung hin, nehme ich eine Probe. Erst danach kann ich ein Angebot erstellen – und das enthält dann entweder die Mehrkosten für eine Asbestsanierung oder eben nicht“, erläutert Nordmann.
Mehraufwand sieht er allenfalls durch die Dokumentationspflicht, wie häufig seine Mitarbeiter während der Arbeit Asbeststoffen ausgesetzt waren. „Das zusammenzutragen kann schon einige Zeit in Anspruch nehmen“, prognostiziert der Unternehmer.




