Berichtspflichten: EU-Parlament will Inkrafttreten verschieben
Das EU-Parlament hat für ein späteres Inkrafttreten der Regeln zur EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung gestimmt. Welche Unternehmen trifft es und wie geht es weiter?
Mit insgesamt 531 Ja-Stimmen (von insgesamt 617) hat das EU-Parlament ein späteres Inkrafttreten der neuen EU-Regeln zu Sorgfaltspflichten und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung beschlossen. Damit haben die Abgeordneten den Vorschlag der EU-Kommission angenommen, der Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in der EU ist.
Hintergrund: Im Februar 2025 hatte die EU-Kommission einen Plan vorgestellt, wie sie die Wirtschaft in Europa wieder auf Wachstumskurs bringen will. Zu diesem Maßnahmenpaket gehört der sogenannte „Clean Industrial Deal“ und die beiden sogenannten Omnibus-Pakete. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag „ EU-Kommission will Lieferkettengesetz verschieben “.
Nachhaltigkeitsberichterstattung: Welche neuen Fristen sind geplant
Die Anwendung der EU-Nachhaltigkeitsrichtlinie soll laut Beschluss des EU-Parlaments für folgende Unternehmen um zwei Jahre verschoben werden:
- Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden: Sie müssten demnach erstmals 2028 einen Bericht über ihre sozialen und ökologischen Maßnahmen abgeben – und zwar für das vorangegangene Geschäftsjahr.
- Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen: Sie müssten ihren Nachhaltigkeitsbericht erstmals 2029 abgeben.
Noch größere Unternehmen sind laut der CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive) bereits seit 2024 zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet – mit Auskünften über ihr soziales, ökologisches und gesellschaftliches Engagement.
Entlastung bei der Berichterstattung: Was sind die nächsten Schritte?
Endgültig beschlossen ist der spätere Zeitpunkt des Inkrafttretens der Berichtspflichten noch nicht. Wie das EU-Parlament mitteilt, bedarf es noch der Zustimmung des Rates. Das dürfte allerdings reine Formsache sein, schließlich hat der Rat den Gesetzestext bereits am 26. März bestätigt.
Berichtspflichten: Was fordert das Handwerk?
Im Vorfeld der Abstimmung hatte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gefordert, dass die Verschiebung der Berichtspflichten und der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette möglichst schnell verabschiedet wird.
Laut ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke sind kleine und mittlere Unternehmen davon indirekt im Rahmen der Wertschöpfungskette betroffen. Sie müssten sofort das Signal bekommen, dass sie entlastet werden sollen, forderte er.
Allerdings stellte Schwannecke auch klar, dass die Verschiebung der Regeln allein nicht zielführend sei . Auch die inhaltlichen Vereinfachungen müssten zeitnah folgen. Die EU-Kommission habe dazu mit dem ersten Omnibus-Paket gute Vorschläge auf den Tisch gelegt. „Jetzt sind die Gesetzgeber am Zug und dürfen sich nicht in langwierigen ideologischen Diskussionen verstricken“, fordert der ZDH-Generalsekretär.
Vor allem der Vorschlag, den freiwilligen KMU-Berichtsstandard (VSME) als bindenden Maximalstandard zu verankern, müsse schnell umgesetzt werden. Laut ZDH könne der VSME Betriebe unterstützen, die bereits heute Datenanfragen großer Unternehmen erhalten.
Schwannecke fordert zudem, dass sich die Berichtspflichten auf die erste Zuliefererstufe (Tier 1) beschränken müssten. Darüber hinaus müsse für europäische Lieferketten die Vermutung gelten, dass Umwelt- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden. „Dies würde KMU und Handwerksbetriebe wirksam entlasten, da sie häufig in rein europäische Lieferketten eingebunden sind", so der ZDH-Generalsekretär.
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