Altersvorsorge

Digitale Rentenübersicht: Wie gut haben Sie schon vorgesorgt?

Sie wollen wissen, wie gut Sie schon für Ihre Rente vorgesorgt haben? Dieses Online-Tool soll helfen, (fast) alle bestehenden Altersvorsorgeansprüche einzusehen.

2 Min.20.02.2025, 01:00 Uhr (Aktualisiert am 10.02.2026, 11:31 Uhr)
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Rund 700 Altersvorsorgeeinrichtungen machen laut Rentenversicherung schon bei der digitalen Rentenübersicht mit.
Rund 700 Altersvorsorgeeinrichtungen machen laut Rentenversicherung schon bei der digitalen Rentenübersicht mit. vegefox.com - stock.adobe.com
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Unter www.rentenuebersicht.de können sich alle Bürger einen kostenlosen Überblick über ihre individuellen Rentenansprüche verschaffen – also über Ansprüche aus gesetzlicher Rentenversicherung sowie betrieblicher und privater Altersvorsorge. Laut Bundesarbeitsministerium ist dieses Angebot für die User zum 1. Januar 2025 noch umfangreicher und attraktiver geworden.

Das liegt daran, dass viele Vorsorgeanbieter von der Bundesregierung per Verordnung bis zum 31. Dezember 2024 zur Anbindung an die Digitale Rentenübersicht verpflichtet wurden. Laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) trifft diese Pflicht alle Anbieter, die eine jährliche Standmitteilung oder Renteninformation an ihre Kunden übermitteln müssen und mehr als 1.000 sogenannte Altersvorsorgeansprüche verzeichnen.

Digitale Rentenübersicht: Welche Vorsorgeeinrichtungen machen mit?

Mittlerweile seien rund 700 Altersvorsorgeeinrichtungen an die Digitale Rentenübersicht angebunden oder befinden sich im unmittelbaren Anbindungsprozess, teilt die DRV mit.

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Tipp: Wenn Sie herausfinden wollen, ob Ihr Vorsorgeanbieter bei der Digitale Rentenübersicht aktuell mitmacht, können Sie das hier auf dieser Liste www.rentenuebersicht.de prüfen.

Die Rentenversicherung weist allerdings darauf hin, dass die angebundenen Vorsorgeeinrichtungen nicht verpflichtet sind, die Daten ihrer Versicherten proaktiv an die Digitale Rentenübersicht zu melden. Vielmehr sei das Verfahren so angelegt, dass die Nutzenden ihre Daten über das Portal der Digitalen Rentenübersicht persönlich bei den Vorsorgeeinrichtungen anfragen. Laut Rentenversicherung entscheiden sie damit also selbst, ob, wann und von welchen Vorsorgeeinrichtungen Daten abgefragt werden.

Und gibt es darüber hinaus noch Daten, die in der Digitalen Rentenübersicht möglicherweise fehlen? Kleinere Vorsorgeeinrichtungen sind laut DRV nicht zur Anbindung an das Portal verpflichtet, allerdings könnten sie freiwillig mitmachen.

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