Digitalisierungsmaßnahmen: KfW bietet neuen Zuschuss an
Betriebe, die Digitalisierungsmaßnahmen per Kredit finanzieren, können jetzt einen Zuschuss vom Staat bekommen: Wie hoch ist er und was ist bei der Antragstellung wichtig?
Die KfW und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) wollen die Kreditbedingungen für den Mittelstand verbessern. Deshalb bietet die Förderbank ab sofort einen neuen Zuschuss für Zukunftsinvestitionen an – im Auftrag des Ministeriums. Damit werde der bestehende ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit um eine weitere Komponente ergänzt.
Wer den neuen KfW-Zuschuss nutzen kann
Laut BMWK und KfW können Betriebe mit einem Umsatz von bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr den Zuschussantrag stellen, sofern sie ab dem 20. Februar 2025 eine Zusage für den Kredit erhalten. Die Höhe des Zuschusses betrage drei Prozent des ausgezahlten Kredits und maximal 200.000 Euro. Betriebe können den Förderzuschuss nicht selbst bei der KfW beantragen, vielmehr muss die kreditgebende Bank den Antrag stellen. Allerdings haben Betriebe die Möglichkeit, den KfW-Förderassistenten zu nutzen und den Förderantrag selbst vorzubereiten.
Für Unternehmer soll der neue Zuschuss ein Anreiz sein, sich zukunftsfähig aufzustellen und in die Digitalisierung oder Innovationen zu investieren. Die Förderbank nennt auf ihrer Website einige Beispiele, welche Digitalisierungsvorhaben förderfähig sind. Demnach können Betriebe den Zuschuss nutzen, um
- ein Datensicherheitskonzept zu entwickeln und zu implementieren,
- digitale Plattformkonzepte aufzubauen,
- additive Fertigungsverfahren wie 3D-Druck einzuführen oder
- innerbetriebliche Breitbandnetze auszubauen.
Laut KfW sind aber auch andere Vorhaben förderfähig. Weitere Informationen zum neuen Zuschuss sind auf der Website der Förderbank unter www.kfw.de/380 zu finden.
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