Forsa-Umfrage: Zwei Drittel für 15 Euro Mindestlohn
Die Mindestlohnkommission berät Ende Juni über die künftige Mindestlohnhöhe. Eine Umfrage zeigt jetzt, dass eine breite Mehrheit für 15 Euro ist. Doch es gibt interessante Unterschiede.
Das Forsa-Institut hat im Auftrag des Deutschen Gewerkschafsbundes (DGB) eine Umfrage zum gesetzlichen Mindestlohn durchgeführt. Demnach sprechen sich 66 Prozent der Befragten für eine Lohnuntergrenze von 15 Euro aus. Bei genauerer Betrachtung der Umfrageergebnisse zeigt sich allerdings, dass es deutliche Unterschiede gibt:
- Frauen (71 Prozent) befürworten einen Mindestlohn von 15 Euro häufiger als Männer (59 Prozent).
- In Westdeutschland sind 67 Prozent der Befragten für eine solche Anhebung. Auch in Ostdeutschland spricht sich eine Mehrheit für eine Lohnuntergrenze von 15 Euro aus, allerdings ist die Zustimmung mit 59 Prozent etwas geringer als im Westen.
- Deutliche Unterschiede gibt es bei den Anhängern der Parteien: 15-Euro-Mindestlohn befürworten SPD-Anhänger (88 Prozent). Auch Anhänger von Grünen (86 Prozent), den Linken (82 Prozent), CDU/CSU (55 Prozent) und BSW (58 Prozent) sind eine Mehrheit dafür. Anders sieht es bei Anhängern von FDP und AfD: Mit einem Anteil von 61 Prozent (FDP) beziehungsweise 53 Prozent (AfD) lehnt hier die Mehrheit eine Mindestlohnerhöhung auf 15 Euro ab.
„Die Umfrage zeigt eindrücklich, dass die große Mehrheit der Bevölkerung für eine spürbare Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro je Stunde ist“, kommentierte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi das Ergebnis der Umfrage, an der rund 1.500 Personen teilgenommen haben.
Die DGB-Vorsitzende fordert, dass in Deutschland die Menschen in den Blick genommen werden müssten, die trotz Arbeit wenig Einkommen haben. Zudem stellte Fahimi klar, dass sich die Gewerkschaften in der Mindestlohnkommission dafür einsetzen werden, „dass die Lohnuntergrenze spürbar steigt“.
Aktuell liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde. Ende Juni wird die Mindestlohnkommission darüber beraten, wie sich die Lohnuntergrenze in Deutschland ab 2026 weiter entwickeln wird. In der Kommission sind drei Gewerkschafsmitglieder vertreten. Insgesamt besteht die Kommission aus neun Mitgliedern – darunter auch eine Vorsitzende, drei Arbeitgebervertreter sowie zwei wissenschaftliche Mitglieder.
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