Freiwillige Rentenbeiträge: Wer für 2024 noch nachzahlen kann
Sie haben 2024 nicht durchgängig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und wollen noch Lücken schließen? Dann sollten Sie sich beeilen.
Wer für 2024 noch freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchte, hat dafür noch bis zum 31. März 2025 Zeit. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hin. Der Mindestbeitrag liege bei 103,42 Euro monatlich und der Höchstbeitrag bei 1.404,30 Euro. Innerhalb dieses Rahmens könnten Versicherte die Beitragshöhe selbst festlegen.
Freiwillige Beiträge bieten laut DRV verschiedene Vorteile. So könne die spätere Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht oder überhaupt ein eigener Rentenanspruch erworben werden. Hintergrund: Eine Regelaltersrente erhalten Versicherte mit Erreichen der Regelaltersgrenze und einer Mindestversicherungszeit von fünf Jahren.
Grundsätzlich können alle Personen ab 16 Jahren freiwillige Beiträge leisten, sofern sie in Deutschland leben. Gleiches gilt für Deutsche, die sich im Ausland aufhalten. Ausgenommen von der freiwilligen Zahlung sind laut DRV Rentner, die die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen. Das gelte auch für Selbständige, die sich auf Antrag pflichtversichert haben.
Wann lohnen sich freiwillige Beiträge besonders?
Wer 2024 nicht durchgängig versichert war, kann durch freiwillige Beiträge bis zum 31. März 2025 Versicherungslücken schließen. Die Höhe der freiwilligen Beiträge richtet sich nach dem individuellen Ziel: Wer Versicherungszeiten auffüllen möchte, sollte auf die Anzahl der Beiträge achten. Wer seine spätere Rente erhöhen will, für den ist die Beitragshöhe entscheidend.
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, die persönlichen Möglichkeiten vor der Antragstellung zu prüfen. Hierzu kann eine individuelle Beratung in Anspruch genommen werden. Weitere Infos zu freiwilligen Beitragszahlungen finden Sie hier auf der Website der Deutschen Rentenversicherung .
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