Für Gründer und Nachfolger: KfW startet neues Förderangebot
Seit dem 1. November 2024 bietet die KfW zinsgünstige Darlehen für Nachfolger und Gründer an. Warum dafür keine Sicherheit nötig ist und welche Konditionen gelten.
Das neue Förderangebot für die Nachfolge- und Gründungsfinanzierung mit der Kennnummer 077 steht seit dem 1. November 2024 zur Verfügung. Damit unterstützt die KfW Investitionen, Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen. Handwerker können maximal eine Kreditsumme von 500.000 Euro erhalten, allerdings darf der Kreditbetrag nicht mehr als 35 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen.
Folgende Laufzeiten sind der Förderbank zufolge im Angebot:
KfW-Förderung 077: Was ist das Besondere?
Mit dem neuen Förderangebot will die KfW einen wichtigen Impuls für die Gründungs- und Nachfolgefinanzierung setzen, heißt es in einer Pressemitteilung , die die Förderbank zusammen mit den Deutschen Bürgschaftsbanken sowie dem Bundesfinanzministerium (BMF) und dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) herausgegeben hat. Demnach sollen mit der neuen Förderung zwei Dinge erreicht werden:
Und wie soll das funktionieren? Laut der Pressemitteilung werden die Hausbanken durcheine 100-prozentige Garantie der jeweiligen Bürgschaftsbank vollständig vom Kreditausfallrisiko entlastet. Das BMF und das BMWK gewähren dafür eine sogenannte 80-prozentige Rückgarantie des Bundes. Die KfW wiederum refinanziert die Hausbanken. Dafür stellt sie die Darlehensbeträge zu verbilligten Zinssätzen aus Mitteln des Sondervermögens des European Recovery Program (ERP) zur Verfügung. Daher müssten die Hausbanken keine eigenen Refinanzierungsquellen nutzen.
Zinssätze und Auszahlung: Was Gründer und Nachfolger wissen müssen
Nachfolgend haben wir wichtige Eckpunkte des neuen KfW-Förderprogramms zusammengestellt:
- Der Antragsteller muss Teil der Geschäftsführung sein.
- Sicherheiten sind vom Antragsteller nicht zu stellen.
- Die Zinssätze stehen aktuell noch nicht fest. Sie sind ab dem 12. Dezember 2024 abrufbar unter der Konditionenübersicht .
- Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen sowie Absicherungsinstrumenten der Bürgschaftsbanken ist möglich.
- Gründer und Nachfolger erhalten 100 Prozent des Kreditbetrags ausgezahlt.
- Sie können den Kredit in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von zwölf Monaten nach Zusage abrufen. Eine Verlängerung ist im Einzelfall möglich.
Wie kann die Förderung beantragt werden?
Um an die Förderung zu kommen, sind laut KfW die folgenden vier Schritte notwendig:
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie unter kfw.de/077 oder kapital.ermoeglicher.de .
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