Gebäudereinigung: Das sieht die Tarifeinigung für 2025 vor
Der Tarifstreit 2024 in der Gebäudereinigung ist beendet: So sollen der Branchenmindestlohn, der Lohn für Fachkräfte und die Azubivergütungen zum Jahreswechsel steigen.
Auf einen Blick
Einigung in der vierten Verhandlungsrunde: Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerk (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt (IG BAU) haben sich auf einen Tarifkompromiss geeinigt, das teilten beide Seiten übereinstimmend mit.
Tarifeinigung in der der Gebäudereinigung: Das ist für 2025 und 2026 vorgesehen
Die Einigung sieht für den bislang allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohn Folgendes vor:
- Zum 1. Januar 2025 soll die Lohnuntergrenze auf 14,25 Euro angehoben werden – das entspricht einem Plus von 0,75 Cent pro Stunde.
- Zum 1. Januar 2026 soll es in der Lohngruppe 1 eine weitere Erhöhung auf 15 Euro pro Stunde gegeben.
Für den Branchenmindestlohn für Fachkräfte (Lohngruppe 6) haben sich die Tarifparteien ebenfalls auf eine Anhebung in zwei Stufen verständigt:
- Zum 1. Januar 2025 soll der Branchenmindestlohn für Fachkräfte auf 17,65 Euro steigen – das sind 0,95 Cent mehr als bislang.
- Zum 1. Januar 2026 soll es für die Glas- und Fassadenreiniger dann eine Erhöhung auf 18,40 Euro geben.
Die Arbeitgeberseite und die Gewerkschaft haben sich zudem geeinigt, auch die Azubivergütungen anzuheben. Sie erhöhen sich zum 1. Januar 2025 je nach Lehrjahr auf 1.000, 1.150 beziehungsweise 1.300 Euro. Bislang erhalten Auszubildende in der Gebäudereinigung eine Vergütung von 900 Euro (1. Lehrjahr), 1.035 Euro (2. Lehrjahr) beziehungsweise 1.200 Euro (3. Lehrjahr).
Was Arbeitgeber und Gewerkschaft zum Tarifergebnis sagen
Ein 13. Monatseinkommen für Gewerkschaftsmitglieder, wie es die IG Bau zu Beginn der Tarifrunde gefordert hatte, sieht der Tarifvertrag nicht vor. Allerdings haben beide Seiten ab Ende 2025 Gespräche über einen möglichen Gewerkschaftsbonus ab 2027 vereinbart. Das freut Ulrike Laux aus dem Bundesvorstand der IG Bau: „Wir haben jetzt den Einstieg für Verhandlungen über eine Jahressonderzahlung für Gewerkschaftsmitglieder erreicht. Dafür kämpfen wir schon seit zehn Jahren“, so die Verhandlungsführerin der Gewerkschaft. „Wir haben eine Einkommenssteigerung von über elf Prozent erzielt, das ist ein gutes Ergebnis.“
Der BIV weist hingegen darauf hin, dass das Tarifpaket für die Jahre 2025 und 2026 für die Betriebe extrem herausfordernd ist. „Am Ende steht ein Kompromiss, der den wirtschaftlich und politisch unsicheren Zeiten, den Interessen der Branche sowie der Sozialpartnerschaft Rechnung trägt.“, so Christian Kloevekorn, Vorsitzender der BIV-Tarifkommission. Gewichtige Argumente seien die Allgemeinverbindlichkeit und die 2-jährige Planungssicherheit für Unternehmen und Auftraggeber gewesen.
Laut Kloevekorn ist die Tarifeinigung ein Beleg „für eine seit Jahrzehnten funktionierende Sozialpartnerschaft“ im Gebäudereiniger-Handwerk: „Damit setzen wir die klare Botschaft, die Tarifautonomie im anstehenden Bundestagswahlkampf nicht zum politischen Spielball zu machen“, stellt er klar.
Zuletzt gab es immer wieder Forderungen von Politikern – darunter auch Bundeskanzler Olaf Scholz – den gesetzlichen Mindestlohn auf 15 Euro anzuheben. Insbesondere bei Arbeitgeberverbänden stieß das auf Kritik, denn die Mindestlohnkommission macht alle zwei Jahre einen Vorschlag für die Anhebung der Lohnuntergrenze. In dem Gremium sind sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerseite vertreten.
Tarifeinigung in der Gebäudereinigung: Was sind die nächsten Schritte?
Wie der BIV mitteilt, hat die sogenannte „Große Tarifkommission“ des Verbandes dem Tarifkompromiss inzwischen zugestimmt. Sie habe somit den tariflichen Weg für die Jahre 2025 und 2026 geebnet.
Die Zustimmung der IG Bau stehe noch aus. Sobald die vorliegt, solle der nächste Schritt erfolgen: die Beantragung der Allgemeinverbindlichkeit im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Beitrag vom 18. November 2024, aktualisiert am 21. November 2024.
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