Mutterschutz

Geburt: So wenig Pause machen selbständige Handwerkerinnen

Eine finanzielle Absicherung für schwangere Selbstständige fehlt: Eine Studie zeigt, dass Handwerkerinnen vor und nach der Geburt kaum im Betrieb pausieren.

2 Min.22.07.2025, 02:00 Uhr (Aktualisiert am 20.02.2026, 15:34 Uhr)
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Jede vierte selbstständige Handwerkerin ist sechs Wochen nach der Geburt wieder voll im Betrieb tätig.
Jede vierte selbstständige Handwerkerin ist sechs Wochen nach der Geburt wieder voll im Betrieb tätig. thodonal - stock.adobe.com
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Eine Schwangerschaft ist für selbständige Handwerkerinnen nicht nur körperlich eine Belastung, sondern auch finanziell. Das zeigt eine aktuelle Befragung, die das Institut für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn im Auftrag des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums und des Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT) durchgeführt hat.

Nach der Geburt: Wie schnell kehren Selbstständige in den Betrieb zurück?

Bereits nach sechs Wochen stehe jede vierte Handwerkerin wieder voll einsatzbereit im Betrieb. Etwa jede zweite befragte Handwerkerin kehrte innerhalb von vier Wochen mit reduzierter Stundenzahl zurück. Dies geschieht oft aus wirtschaftlichen Gründen. „Selbstständige Mütter haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Einkommensersatzleistungen", erklärt Studienleiterin Rosemarie Kay.

Wer ist gegen Verdienstausfälle abgesichert und wer nicht?

Viele selbstständige Handwerkerinnen wüssten nicht, dass es die Möglichkeit gibt, Verdienstausfälle während Schwangerschaft und Mutterschaft privat über Krankengeld- oder Krankentagegeldversicherung zumindest abzufedern (62,8 Prozent). 16,7 Prozent hätten sich bewusst dagegen entschieden. Und 29 Prozent der befragten Mütter gab bei der Studie an, während der Mutterschaftsfrist Krankengeld oder Krankentagegeld von ihrer Krankenkasse erhalten zu haben.

Aber auch psychisch und physisch stehen die selbstständigen Mütter unter enormem Druck. Drei von vier Befragten sehen sich von erhöhten psychischen Belastungen betroffen. Ebenfalls haben die meisten Handwerkerinnen ihre berufliche Tätigkeit erst wenige Tage vor der Geburt vollständig ruhen lassen, so ein Ergebnis der Studie. Jede zweite selbstständige Handwerkerin hörte erst eine Woche oder noch kürzer vor der Geburt komplett auf zu arbeiten.

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„Wer bis kurz vor der Geburt körperlich hart arbeitet und direkt danach wieder loslegt, braucht nicht nur Anerkennung – sondern auch konkrete Unterstützung“, betont NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur. Mehr als 80 Prozent der Befragten fänden die Einführung eines umlagefinanzierten Mutterschaftsgeldes sinnvoll. Gut 40 Prozent sehen auch in der Einführung einer Betriebshilfe ein sinnvolles Modell.

Johanna Röh: Warum das Kranken(tage)geld für Selbstständige nicht reicht

„Was bei Angestellten als unzumutbare Gefährdung gilt, ist für Selbstständige oft Alltag – weil sie sonst das wirtschaftliche Risiko tragen, ihren Betrieb zu gefährden“, sagt Tischlermeisterin Johanna Röh . Die Unternehmerin ist auch Vorsitzende von „Mutterschutz für Alle!“ sowie Initiatorin des Bündnisses für den Mutterschutz für Selbstständige. Für Röh drängt sich der Eindruck auf, dass Selbstständige Gesundheitsrisiken eingehen, weil ihnen Schutz fehlt.

Sie weist darauf hin, dass Frauen oftmals ungeschützt bleiben, wenn sie eine Versicherung abgeschlossen haben. Dafür gebe es verschiedene Gründe:

  • So zahlten Versicherungen nur Krankengeld oder Krankentagegeld, wenn im Bezugszeitraum keinerlei Tätigkeit im Betrieb erfolgt.
  • Gleichzeitig würden laufende Betriebskosten wie Miete, Leasing oder Löhne nicht abgesichert.
  • Und für Gründerinnen sei auch die Berechnungsgrundlage ein Problem.

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