Heizungsförderung: Jetzt auch für Betriebe verfügbar
Ab sofort können auch Betriebe eine Förderung bekommen, wenn sie ihre Heizung gegen ein klimafreundliches Modell tauschen. Wie hoch sind die Zuschüsse?
Seit 27. August 2024 können nun alle Immobilienbesitzer eine staatliche Förderung für den Austausch ihrer alten Heizungen beantragen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilt, wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten nun auch um folgende Gruppen erweitert:
- Unternehmen,
- Eigentümer vermieteter Einfamilienhäuser und
- Wohneigentümergemeinschaften (WEG).
Den Heizungstausch fördert der Bund durch Investitionszuschüsse. Beantragt werden können die von Immobilienbesitzern, die entweder eine klimafreundliche Heizungsanlage einbauen lassen oder ihr Gebäude an ein Wärme- oder Gebäudenetz anschließen lassen.
Details zur Förderung für Unternehmen hat die Förderbank KfW auf ihrer Website veröffentlicht. Demnach ist die Förderung sowohl für Nichtwohngebäude als auch für Wohngebäude möglich. Der Zuschuss beträgt jeweils bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Die KfW weist darauf hin, dass Betriebe die Förderung über ihren Finanzierungspartner beantragen können.
Wie setzt sich der Investitionszuschuss zusammen? Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) könne die Grundförderung bis 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen. Zudem könne der Effizienz-Bonus für besonders effiziente Wärmepumpen in Höhe von 5 Prozent hinzukommen – insgesamt also bis zu 35 Prozent Förderung. Beim Einbau einer besonders effizienten Biomasse-Heizung hingegen gebe es einen Emissionsminderungszuschlag von pauschal 2.500 Euro.
Die Mittel für die Heizungsförderung kommen laut BMWK aus dem Klima- und Transformationsfond. Die Förderbank KfW geht aktuell davon aus, dass Antragstellern ausreichend Bundesmittel für die Förderung zur Verfügung stehen.
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