Beschluss der Mindestlohnkommission

Kommission: Mindestlohn soll 2026 auf 13,90 Euro steigen

Die Mindestlohnkommission empfiehlt, die Lohnuntergrenze in zwei Schritten anzuheben. Insgesamt soll der Mindestlohn bis 2027 um 1,78 Euro steigen.

3 Min.27.06.2025, 02:00 Uhr (Aktualisiert am 10.02.2026, 13:59 Uhr)
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Anpassung um 1,08 Euro: Laut Beschluss der Mindestlohnkommission soll der Mindestlohn zunächst auf 13,90 Euro angehoben werden. 2027 soll es eine weitere Erhöhung geben.
Anpassung um 1,08 Euro: Laut Beschluss der Mindestlohnkommission soll der Mindestlohn zunächst auf 13,90 Euro angehoben werden. 2027 soll es eine weitere Erhöhung geben. Molkentin, erstellt mit KI ideogram
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Zum 1. Januar 2026 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde steigen. Außerdem soll die Lohnuntergrenze zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro angehoben werden. Das empfiehlt die Mindestlohnkommission. Aktuell beträgt der Mindestlohn 12,82 Euro.

So begründet die Kommission den Beschluss

Die aktuelle Beschlussfassung fällt laut der Mindestlohnkommission in „eine Zeit anhaltender wirtschaftlicher Stagnation“. Das Gremium weist darauf hin, dass sich die deutsche Wirtschaft „in weiten Teilen mit konjunkturellen und strukturellen Herausforderungen sowie externen Schocks konfrontiert“ sieht. Die Entwicklung der Verbraucherpreise habe sich nach einem starken Anstieg in den Jahren 2021 bis 2023 normalisiert. „Für das Jahr 2026 lassen die angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung eine Aufhellung der wirtschaftlichen Lage erhoffen“, teilt das Gremium weiter mit. Darin vertreten sind je drei Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern.

Die Erhöhungsschritte seien das Ergebnis einer Gesamtabwägung, die die Mindestschutzfunktion des gesetzlichen Mindestlohns festigt sowie die erwarteten Entwicklungen am Arbeitsmarkt und hinsichtlich der Konjunktur berücksichtigt.

Die Mindestlohnkommission entscheidet alle zwei Jahre über die Anpassung der Lohnuntergrenze. Dabei muss das Gremium gemäß § 9 Absatz 2 Mindestlohngesetz drei Punkte prüfen:

Entwicklung des gesetzlichen Mindestlohns ins Deutschland

In Deutschland wurde der  gesetzliche Mindestlohn  2015 als Lohnuntergrenze eingeführt. Sie lag zunächst bei 8,50 Euro pro Stunde. Seither gab es mehrere Mindestlohnerhöhungen – die letzte war im Januar 2025. Seither liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde.

Die Anhebung der Lohnuntergrenze um 1,78 Euro auf 14,60 Euro im Jahr 2027 entspricht laut Bundesarbeitsministerium einer Steigerung um 13,88 Prozent. Das sei die größte sozialpartnerschaftlich beschlossene Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns.

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Beschluss der Mindestlohnkommission: Wie geht es weiter?

Die neue Lohnuntergrenze von 13,90 Euro tritt nicht automatisch zum 1. Januar 2026 in Kraft. Gemäß § 11 Mindestlohngesetz ist nun die Bundesregierung gefordert: Sie muss sich mit den vorgeschlagenen Anpassungen auseinandersetzen und kann sie per Rechtsverordnung verbindlich machen.

Bundesarbeitsministerin: „Das gemeinsame Ergebnis begrüße ich ausdrücklich“

Zum Beschluss der Mindestlohnkommission erklärt Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas : „Ich werde der Bundesregierung vorschlagen, diese Anpassung durch Rechtsverordnung zum 1. Januar 2026 verbindlich zu machen.“

Im Bundestagswahlkampf 2025 hatte ihre Partei noch eine Anhebung auf 15 Euro gefordert. Doch nun stellte die SPD-Politikerin klar: „Ich weiß, dass um den aktuellen Kompromiss hart gerungen wurde. Das gemeinsame Ergebnis begrüße ich ausdrücklich.“ Es zeige, dass die Sozialpartnerschaft in Deutschland funktioniere.

Mindestlohn 13,90 Euro: Welche Folge hätte das 2026 für Minijobs?

Sofern die Bundesregierung dem Anpassungsvorschlag der Mindestlohnkommission zustimmt, wird sich das auf Verdienstgrenze bei Minijobs auswirken. Hintergrund: Die sogenannte Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch. Das bedeutet: Sie wird bei jeder Mindestlohnerhöhung automatisch angepasst. Sollte der Mindestlohn 2026 tatsächlich auf 13,90 Euro steigen, dürfte die  Minijob-Grenze  zum 1. Januar 2026 auf 602 Euro im Monat steigen.

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