Lockerung der Schuldenbremse: Was sagt das Handwerk?
Der Bundestag hat die Lockerung der Schuldenbremse beschlossen. Wie das Handwerk auf das Milliarden-Finanzpaket reagiert und wie es nun weitergeht.
Insgesamt 513 Bundestagsabgeordnete stimmten für das von Union und SPD eingebrachte Schuldenpaket. Damit haben sie die Grundgesetzänderung mit der dafür notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen.
Grundgesetzänderung: Worum geht es?
Demnach sollen Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit ab einer bestimmten Höhe künftig nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Außerdem soll im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro ermöglicht werden – für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur.
ZDH: Investitionsstau liegt nicht nur am fehlenden Geld
„Mit der Reform der Schuldenbremse und Milliarden-Sondervermögen sichert sich die künftige Regierung einen gigantischen Geldtopf“, kommentiert Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), den Bundestagsbeschluss. Er mahnt aber an, dass auch „entschlossene und grundsätzliche Reformen“ nötig seien.
Der Investitionsstau in Deutschland sei nicht allein auf Geldmangel zurückzuführen, so der ZDH-Präsident. Weitere Ursachen seien Bürokratie , langwierige Genehmigungsverfahren, ein nicht wettbewerbsfähiges Steuer- und Abgabensystem sowie Energiepreise .
Mit Blick auf die anstehenden Koalitionsverhandlungen fordert Dittrich von Union und SPD: „Bringt eine Reformagenda auf den Weg und packt die Probleme bei der Wurzel.“ Der Koalitionsvertrag müsse klare Reformschritte enthalten, um Bürokratie abzubauen, Prozesse zu beschleunigen, Sozialsysteme endlich zukunftsfest zu machen, Steuern und Abgaben zu senken und Energie langfristig bezahlbar zu machen. Und was ist, wenn das nicht passiert? Dann „bleibt von all den Sondervermögen am Ende nur ein teurer Investitionsbluff“, meint der ZDH-Präsident
ZDB: „Ein Finanzpaket allein modernisiert kein Land.“
Auch der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) weist darauf hin, dass jetzt „echte Strukturreformen“ nötig seien: „Ein so umfassendes Sondervermögen ist ein extrem wichtiger Schritt. Aber es ist nur die halbe Miete“, so ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Damit das Paket für einen „echten Modernisierungsschub“ sorgen könne, müsse es mit „tiefgreifenden Reformen in der Verwaltung, der Infrastrukturplanung, der Digitalisierung und insbesondere in den Sozialversicherungssystemen einhergehen“.
Pakleppa bezeichnete den Bundestagsbeschluss als „historischen Meilenstein“. Er sei zuversichtlich, dass die Entscheidung das Land zum Positiven verändern werde: „Wirtschaftliche Impulse werden folgen, die nationale Wettbewerbsfähigkeit wird profitieren.“ Die Bauwirtschaft, so der ZDB-Hauptgeschäftsführer, habe die Kapazitäten für Neuaufträge, um die notwendigen Infrastrukturprojekte umzusetzen: „Wir können sofort starten, da wir derzeit nicht voll ausgelastet sind.“ Politik und Verwaltung seien daher jetzt gefordert, „die entsprechenden Rahmen“ zu schaffen.
Grundgesetzänderung: Wie geht es jetzt weiter?
Endgültig beschlossen ist die Lockerung der Schuldenbremse allerdings noch nicht. Damit die Grundgesetzänderung in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen. Die nächste Bundesratssitzung findet am Freitag – also am 21. März 2025 statt. Auch dort ist – wie im Bundestag – eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
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