Mindestlohn 13,90 Euro: Jetzt warnen die ersten Arbeitsagenturen
Seit der Einführung des Mindestlohns wird um die Folgen für den Arbeitsmarkt gestritten. Bislang bestätigten sich die Sorgen nicht. Deutliche Kritik gibt es trotzdem.
Auf einen Blick
Seit dem 1. Januar 2026 gilt der neue Mindestlohn von 13,90 Euro – und schon jetzt mehren sich die Sorgen, dass die deutliche Erhöhung von 1,08 Euro Arbeitsplätze kosten könnte. Zwar ist der Mindestlohn seit seiner Einführung im Jahr 2015 regelmäßig gestiegen. Doch nun folgte bereits die zweite deutliche Erhöhung nach 2022, als er auf 12 Euro kletterte.
Mehr als jedes fünfte betroffene Unternehmen plane wegen der anstehenden Mindestlohnerhöhung, Stellen zu streichen, warnte das Institut für Wirtschaftsforschung (Ifo Institut) bereits im Dezember. Mehr als ein Viertel plane mit weniger Investitionen.
Die Besorgnis bei den Arbeitsagenturen steigt
Ein leises Warnsignal kommt zudem von den Arbeitsagenturen: Bei einer aktuellen Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erwarteten zwar 86 Prozent keine negativen Beschäftigungseffekte. Doch der Anteil der Agenturen, die genau dies befürchten, ist dreimal so hoch wie noch 2022 bei der letzten großen Erhöhung.
„Die regionalen Arbeitsagenturen stehen in Kontakt zu den Arbeitgebern , haben den Überblick über Arbeitsuchendmeldungen und Stellenausschreibungen und kennen die Arbeitsmarktsituation vor Ort“, erklärt IAB-Forscher Christian Hutter. „Deshalb können sie zur Mindestlohnerhöhung eine fundierte Einschätzung abgeben.“
Allerdings gibt es regionale Unterschiede: Dort, wo viele Menschen im Niedriglohnsektor arbeiten, sind die Befürchtungen größer. „Wir stellen fest, dass die Betroffenheit vom Mindestlohn insbesondere in ostdeutschen Regionen tendenziell höher ist und dort gleichzeitig auch die Einschätzungen hinsichtlich der Beschäftigungseffekte der Mindestlohnerhöhung pessimistischer ausfallen“, sagt Hutter. Auch die Einschätzung zur generellen Beschäftigungsentwicklung falle dort oft pessimistischer aus.
„Der Mindestlohn wird zum Treiber der Tarifentwicklung, statt ihr zu folgen.“
Grundsätzliche Kritik an der Entwicklung kommt vom Zentralverband Deutsches Baugewerbe ZDB): „Bei der Einführung 2015 war vorgesehen, dass sich die Mindestlohnkommission ,nachlaufend an der Tarifentwicklung‘ orientieren soll“, betont Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. „Davon sind wir längst abgekommen.“ Der Mindestlohn werde zum Treiber der Tarifentwicklung, statt ihr zu folgen.
Tatsächlich steigt der Mindestlohn deutlich stärker als die Tariflöhne und könnte damit auch deren Entwicklung zukünftig befeuern. Die jüngste Erhöhung des Mindestlohns lag mit 8,4 Prozent deutlich über dem Wert, der für die tariflichen Löhne angenommen wird: Das Ifo Institut rechnet hier für die kommenden zwei Jahre nur mit einem Anstieg von drei bis vier Prozent. Gleichzeitig ist die nächste Erhöhung des Mindestlohns schon beschlossen: Zum 1. Januar 2027 steigt er um gut fünf Prozent auf 14,60 Euro.
„Die aktuellen Warnungen bestätigen, was wir seit langem betonen: Der Mindestlohn wird mittlerweile politisch getrieben und orientiert sich am Medianlohn aller Branchen – ohne Rücksicht darauf, ob einzelne Branchen diese Lohnsteigerungen in ihrer aktuellen Situation auch erwirtschaften können“, kritisiert Pakleppa.
Die Mindestlohnkommission , bestehend aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern, hat 2025 zum ersten Mal den Medianlohn aller Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt. Damit folgte die Kommission einer Empfehlung aus der Europäischen Mindestlohnrichtlinie. 2024 lag dieser Medianlohn bei 52.159 Euro: Eine Hälfte der Vollzeitbeschäftigten verdiente mehr, die andere weniger. In den Vorschlag zur Erhöhung floss ein Referenzwert von 60 Prozent ein.
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Bislang gibt es keine Belege für den Jobkiller Mindestlohn
Bislang allerdings gibt es keine Anzeichen dafür, dass sich der Mindestlohn als „Jobkiller“ entpuppt hätte. „Weder die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 noch die erste spürbare reale Anhebung im Jahr 2022 hatten wirklich deutliche negative Beschäftigungswirkungen“, sagt IAB-Forscher Hutter. Einige Studien hätten Jobverluste von maximal 60.000 (2025) und 150.000 (2022) ermittelt, andere konnten gar keinen negativen Effekt feststellen.
“Weder die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015 noch die erste spürbare reale Anhebung im Jahr 2022 hatten wirklich deutliche negative Beschäftigungswirkungen.”
Und auch wenn die aktuelle Befragung des IAB größere Sorgen bei den Arbeitsagenturen ermittelt hätte: „Generell gilt, dass die überwiegende Mehrheit auch in Ostdeutschland eben keine negativen Auswirkungen der Mindestlohnentwicklung erwarten“, sagt Hutter.

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