Politik und Gesellschaft

Mindestlohn 13,90 Euro: Was bedeutet das für Minijobs?

Wenn der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro steigt, wird sich das auch auf Minijobs auswirken. Was Betriebe über die Verdienstgrenze wissen müssen.

1 Min.02.07.2025, 02:00 Uhr (Aktualisiert am 10.02.2026, 13:41 Uhr)
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Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobber.
Steigt der Mindestlohn, steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobber. Pormezz - stock.adobe.com
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Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze. Das liegt daran, dass dieMinijob-Grenze – auch Geringfügigkeitsgrenze – seit Oktober 2022 dynamisch ist.

Das bedeutet: Wenn die Bundesregierung den Beschluss der Mindestlohnkommission umsetzt und der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 steigt, wird zeitgleich auch die Minijob-Grenze auf 602 Euro angepasst.

Denn gemäß  § 8 Abs. 1 SGB IV  wird die Verdienstgrenze für Minijobber wie folgt berechnet:

Geringfügigkeitsgrenze = (Mindestlohn x 130) / 3. Das Ergebnis wird dann auf volle Euro gerundet.

Damit lässt sich auch die Minijob-Grenze ermitteln, die die ab 1. Januar 2026 gelten könnte:

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13,90 Euro Mindestlohn x 130 / 3 = 602,33 Euro im Monat. Gerundet ergibt das also 602 Euro im Monat.

Bei einem Mindestlohn von 14,60 Euro dürfte die Minijobgrenze ab 2027 dann auf 633 Euro pro Monat steigen .

Praxishinweis für Handwerksbetriebe, die Minijobber beschäftigen: Die Arbeitsstunden für Minijobber müssen bei einer Mindestlohnerhöhung nicht mehr angepasst werden. Vor der Einführung der dynamischen Minijob-Grenze war das anders: Da mussten Arbeitgeber bei jeder Mindestlohnerhöhung kontrollieren, ob die Arbeitszeiten noch passten und sie eventuell verringern. Wer das versäumte, riskierte einen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz.

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