Mindestlohn 13,90 Euro: Was bedeutet das für Minijobs?
Wenn der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro steigt, wird sich das auch auf Minijobs auswirken. Was Betriebe über die Verdienstgrenze wissen müssen.
Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze. Das liegt daran, dass dieMinijob-Grenze – auch Geringfügigkeitsgrenze – seit Oktober 2022 dynamisch ist.
Das bedeutet: Wenn die Bundesregierung den Beschluss der Mindestlohnkommission umsetzt und der Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 steigt, wird zeitgleich auch die Minijob-Grenze auf 602 Euro angepasst.
Denn gemäß § 8 Abs. 1 SGB IV wird die Verdienstgrenze für Minijobber wie folgt berechnet:
Geringfügigkeitsgrenze = (Mindestlohn x 130) / 3. Das Ergebnis wird dann auf volle Euro gerundet.
Damit lässt sich auch die Minijob-Grenze ermitteln, die die ab 1. Januar 2026 gelten könnte:
13,90 Euro Mindestlohn x 130 / 3 = 602,33 Euro im Monat. Gerundet ergibt das also 602 Euro im Monat.
Bei einem Mindestlohn von 14,60 Euro dürfte die Minijobgrenze ab 2027 dann auf 633 Euro pro Monat steigen .
Praxishinweis für Handwerksbetriebe, die Minijobber beschäftigen: Die Arbeitsstunden für Minijobber müssen bei einer Mindestlohnerhöhung nicht mehr angepasst werden. Vor der Einführung der dynamischen Minijob-Grenze war das anders: Da mussten Arbeitgeber bei jeder Mindestlohnerhöhung kontrollieren, ob die Arbeitszeiten noch passten und sie eventuell verringern. Wer das versäumte, riskierte einen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz.
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