Mindestlohnerhöhung 2026: 6,6 Millionen Jobs betroffen
Zum 1. Januar 2026 soll der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde erhöht werden. Welche Beschäftigten profitieren am meisten von der geplanten Erhöhung?
6,6 Millionen Jobs werden von der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab Januar 2026 betroffen sein. Das ergab eine Schätzung des Statistischen Bundesamtes. Aktuell liege rund 17 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse unter dem geplanten Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde. Mit der neuen Vergütung ergebe sich für Beschäftigte eine geschätzte Steigerung der Verdienstsumme um bis zu sechs Prozent.
Mindestlohnerhöhung: Frauen und Ostdeutsche profitieren besonders
Besonders Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland könnten von der Erhöhung profitieren, so das Statistische Bundesamt. In rund 20 Prozent der von Frauen ausgeübten Jobs und in Ostdeutschland könnte sich der Stundenverdienst erhöhen, bei Männern seien es nur 14 Prozent.
Auch auf regionaler Ebene zeigen sich Unterschiede: In Ostdeutschland liegt der Anteil der betroffenen Beschäftigungsverhältnisse mit rund 20 Prozent deutlich höher als in Westdeutschland (16 Prozent), ermittelte die Statistikbehörde. So weise Mecklenburg-Vorpommern mit 22 Prozent den höchsten Anteil betroffener Jobs auf, während Hamburg mit 14 Prozent den geringsten Anteil verzeichnet.
Branchen wie das Gastgewerbe und die Land- und Forstwirtschaft seien besonders betroffen. Mit 13,90 Euro liegt der gesetzliche Mindestlohn knapp unter dem niedrigsten Branchenmindestlohn im Handwerk: Dieser beträgt aktuell 13,95 Euro pro Stunde im Gerüstbauerhandwerk.
Die zweite Erhöhungsstufe 2027 betrifft 8,3 Millionen Jobs
Eine weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 Euro ist für Januar 2027 geplant. Das Statistische Bundesamt schätzt, dass maximal 8,3 Millionen Jobs betroffen sein könnte. Dies entspräche rund 21 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse. Die Verdienstsumme der betroffenen Beschäftigten könnte sich um rund vier Prozent erhöhen.
Bei einer Erhöhung auf 14,60 Euro pro Stunde lägen laut aktuellem Stand die Lohnuntergrenzen im Dachdeckerhandwerk (16 Euro/Mindestlohn 2) sowie in der Gebäudereinigung (17,65 Euro/Lohngruppe 6) über dem gesetzlichen Mindestlohn. Die Branchenmindestlöhne im Gerüstbauerhandwerk (13,95 Euro), in der Gebäudereinigung (14,25 Euro/Lohngruppe 1), im Dachdeckerhandwerk (14,35 Euro/Mindestlohn 1), in den Elektrohandwerken (14,41 Euro) sowie im Schornsteinfegerhandwerk (14,50 Euro) lägen darunter.
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