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Mutterschutz bei Fehlgeburten: Das gilt seit 1. Juni 2025

Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, haben ab sofort Anspruch auf Mutterschutz. Was sich dadurch für Betriebe und Beschäftigte ändert.

1 Min.02.06.2025, 02:00 Uhr (Aktualisiert am 20.02.2026, 15:34 Uhr)
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Zwei bis acht Wochen Schutzfrist: Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten war, desto länger ist nach einer Fehlgeburt die Mutterschutzfrist.
Zwei bis acht Wochen Schutzfrist: Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten war, desto länger ist nach einer Fehlgeburt die Mutterschutzfrist. anaumenko – stock.adobe.com
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Seit dem 1. Juni 2025 gelten für Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, gestaffelte Mutterschutzfristen. Darauf weist das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) hin.

Die neue gesetzliche Regelung sieht nach Fehlgeburten folgende Staffelungen vor:

  • Ab der 13. Schwangerschaftswoche gilt eine Schutzfrist bis zu zwei Wochen.
  • Ab der 17. Schwangerschaftswoche sind es laut Gesetz nun sechs Wochen.
  • Ab der 20. Schwangerschaftswoche beträgt die Schutzfrist bis zu acht Wochen
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Das geänderte Mutterschutzgesetz ermöglicht es den betroffenen Frauen, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie die Schutzfrist in Anspruch nehmen. Der alte Bundestag hat die Gesetzesänderung Anfang 2025 beschlossen und damit die Rechte von Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, gestärkt. Der Bundesrat hat das Gesetz im Februar 2025 gebilligt.

Hintergrund: Nach der alten Rechtslage stand Frauen, die ihr Kind vor der 24. Schwangerschaftswoche durch eine Fehlgeburt verloren haben, kein Mutterschutz zu. Das führte dazu, dass Frauen auf eine Krankschreibung angewiesen waren, sofern sie nach der Fehlgeburt nicht arbeiten konnten.

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