Schornsteinfeger-Handwerksgesetz reformiert: Was ändert sich?
Grünes Licht für die Reform des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes: Künftig können sich bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bei der Feuerstättenschau vertreten lassen.
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat die Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes beschlossen. Der Gesetzgeber will damit vor allem die Rahmenbedingungen für das Schornsteinfegerwesen verbessern und die Bewirtschaftung von Kehrbezirken attraktiv halten.
Laut dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) wird mit den jetzt beschlossenen Änderungen das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHw) nun durch eine Regelung ergänzt. Durch den neuen § 11 b SchfHwG werde – sobald das Gesetz in Kraft ist – die Vertretung durch Betriebsangehörige für die Feuerstättenschau geregelt. Demnach könnten sich Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Bezirksschornsteinfegerinnen in ihrem Bezirk unter bestimmten Voraussetzungen bei der Feuerstättenschau von Angestellten mit Meisterprüfung vertreten lassen, so der Zentralinnungsverband.
SchfHw 2025: Was es für Betriebe und Fachkräfte bedeutet
ZIV-Präsident Alexis Gula sieht den Gesetzesbeschluss als eindeutiges Bekenntnis der Politik zum Schornsteinfegerhandwerk und seiner Bedeutung für die Wärmewende in Deutschland. „Mit Einführung der sogenannten Stellvertreterregelung erhalten Betriebe mehr Flexibilität, um sich auf die neuen Rahmenbedingungen im Wärmemarkt einzustellen“, erläutert er.

Gula geht davon aus, dass sich diese Regelung auch positiv auf die Fachkräftesicherung im Handwerk auswirkt. Schließlich würden Nachwuchskräfte nun dazu motiviert, die Meisterqualifikation zu erwerben und im Betrieb mehr Verantwortung zu übernehmen. „Wir begrüßen diese Möglichkeit im Hinblick auf die Besetzung der Bezirke ausdrücklich“, stellt der ZIV-Präsident klar.
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