Katalog der Schwarzarbeits-Branchen

Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz: Friseure sollen rein, Fleischer sollen raus

Die Regierung will den Katalog der Schwarzarbeits-Branchen ändern: Die Friseure und Kosmetiker sollen aufgenommen werden und die Fleischer vorerst raus. Was die Verbände dazu sagen.

3 Min.02.09.2025, 02:00 Uhr (Aktualisiert am 10.02.2026, 11:28 Uhr)
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Strenge Regeln für das Friseur- und Kosmetikgewerbe geplant: Die Regierung will Betriebe zur Arbeitszeitaufzeichnung nach § 17 des Mindestlohngesetzes verpflichten.
Strenge Regeln für das Friseur- und Kosmetikgewerbe geplant: Die Regierung will Betriebe zur Arbeitszeitaufzeichnung nach § 17 des Mindestlohngesetzes verpflichten. photology1971- stock.adobe.com
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Das Friseur- und Kosmetikgewerbesoll in den Katalog der Branchen aufgenommen werden, die besonders von Schwarzarbeit betroffen sind. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den die Bundesregierung im August vorlegt hat.

Demnach will die Schwarz-rote Koalition mit dieser Maßnahme vor allem zwei Dinge erreichen: Zum einen soll die Verbreitung von Schwarzarbeit im Friseurhandwerk effektiv eingedämmt werden und zum anderen soll die Einhaltung fairer Wettbewerbs- und Arbeitsbedingungen gefördert werden.

Auf welche Änderungen müssen sich Betriebe einstellen?

Sollte der Gesetzentwurf auch vom Bundestag beschlossen werden, kommen auf Betriebe des Friseur- und Kosmetikhandwerks und deren Beschäftigte neue Pflichten zu. Laut Bundesfinanzministerium sind das die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren für die Arbeitnehmer und die Sofortmeldepflicht bei der Neuaufnahme von Beschäftigungsverhältnissen für Arbeitgeber.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf jedoch noch weitere Pflichten vor. So sollen Arbeitgeber künftig auch eine Hinweispflicht haben – sie müssenihre Mitarbeitenden also über die Ausweismitführungspflicht informieren. Zudem sollen Friseur- und Kosmetikbetriebe zur Arbeitszeitaufzeichnung nach § 17 des Mindestlohngesetzes verpflichtet werden. Das würde bedeuten, dass sie Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit „spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertages“ aufzeichnen und diese Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren müssen.

Aufnahme in Katalog der Schwarzarbeits-Branchen? Was das Friseurhandwerk sagt

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) hält für richtig, dass das Friseurgewerbe in den Katalog der Schwarzarbeitsbekämpfungsbranchen aufgenommen werden soll. Er sieht eine konsequente Prüfung des Friseurgewerbes aufgrund der Strukturveränderungen als „dringend erforderlich“. Häufig werde angenommen, dass Barbershops und vergleichbare spezialisierte Anbieter von Haar- und Körperpflegeleistungen nicht zum Friseurhandwerk gehörten. Doch das „entspricht nicht den Tatsachen“, betont der ZV.

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Dem Bundesinnungsverband zufolge ist das personalintensive Friseurhandwerk „von den Auswirkungen der Schwarzarbeit schwer betroffen“. Daher sei die Aufnahme des Friseurhandwerks in das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung ein wichtiger Schritt, um die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen in der Branche zu bekämpfen.

Allerdings geht der ZV davon aus, dass die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen allein nicht reichen werden, um die Schwarzarbeit im Friseurhandwerk einzudämmen. Vielmehr seien „ergänzende, passgenaue Maßnahmen erforderlich, die der kleinteiligen Branchenstruktur gerecht werden“. Das könnte zum Beispiel die Absenkung des Mehrwertsteuersatzes oder auch eine branchenspezifische Anpassung der Kleinunternehmerregelung sein.

Was sich für das Fleischerhandwerk ändern soll

Für das Fleischerhandwerk sieht der Gesetzentwurf ebenfalls Veränderungen vor: Das Gewerk soll künftig nicht mehr im Fokus der Schwarzarbeitsbekämpfung stehen und zumindest befristet aus dem Anwendungsbereich des § 2a Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz herausgenommen werden. Der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) begrüßt die geplante Änderung ausdrücklich.

Von der Herausnahme des Fleischerhandwerks aus dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verspricht er sich vor allem eine sachgemäßere Einordnung von Fleischindustrie und Fleischerhandwerk. „Die Betriebe des Fleischerhandwerk s sind eher mit denen anderer Lebensmittelhandwerke, für die die Verschärfungen eben nicht greifen, als mit der Fleischindustrie zu vergleichen“, teilt der Verband mit.

Der DFV geht zudem davon aus, dass die Herausnahme zu einer „ersten spürbaren bürokratischen Entlastung“ für die Betriebe führen dürfte. Das betreffe zum Beispiel die Sofortmeldepflichten oder die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten.

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