„Investitionsbooster“

Steuererleichterungen: Wie die Regierung Betriebe entlasten will

Um die Wirtschaft anzukurbeln, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm vorgelegt. Was drin steht und wie es weiter geht.

2 Min.05.06.2025, 02:00 Uhr (Aktualisiert am 10.02.2026, 11:28 Uhr)
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Reformpaket: Die Bundesregierung will die Wirtschaft unter anderem durch die Ausweitung der degressiven Abschreibung sowie die Absenkung der Körperschaftssteuer entlasten.
Reformpaket: Die Bundesregierung will die Wirtschaft unter anderem durch die Ausweitung der degressiven Abschreibung sowie die Absenkung der Körperschaftssteuer entlasten. Dan Race - stock.adobe.com
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Ob „Super-Abschreibungen“ von 30 Prozent, Senkung der Unternehmenssteuern oder Innovations-Booster für die E-Mobilität : Die neue Bundesregierung will Unternehmen entlasten und hat sich auf einen Gesetzentwurf verständigt – das sogenannte steuerliche Investitionssofortprogramm.

„Wir kurbeln mit unserem Wachstumsbooster jetzt die Wirtschaft an. Damit sichern wir Arbeitsplätze und bringen Deutschland wieder auf Wachstumskurs“, sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil zum Reformpaket. Aus Sicht des SPD-Politikers wird der Wirtschaft damit die „notwendige Planungssicherheit“ gegeben, gleichzeitig schaffe das Programm auch Investitionsanreize.

Der Gesetzentwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor. Hier sind 3 Beispiele:

1. „Innovationsbooster“ durch degressive Abschreibungen von 30 Prozent

Laut Bundesfinanzministerium (BMF) soll die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ausgeweitet werden. Demnach wird eine degressive AfA in Höhe von 30 Prozent aufgelegt. Die Ausweitung gilt für Investitionen ab dem 1. Juli 2025 und bis Ende 2027. Damit sollen Unternehmen „unkompliziert entlastet“ werden, so das BMF.

2. Absenkung der Körperschaftssteuer auf 10 Prozent

Ab 2028 soll die Körperschaftssteuer schrittweise gesenkt werden, um jeweils einen Prozentpunkt pro Jahr. Damit soll laut Bundesfinanzministerium eine Absenkung der Körperschaftssteuer von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent erreicht werden.

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Ab 2032 betrage die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen dann knapp 25 Prozent, rechnet das BMF vor. Aktuell liege sie bei etwa 30 Prozent.

3. Betriebliche E-Mobilität

Die E-Mobilität will die Regierung weiter ausbauen und fördern. Der „allgemeine Investitionsbooster“ soll laut Bundesfinanzministerium deshalb um einen Investitionsbooster für E-Mobilität ergänzt werden. Dafür werde eine degressive Abschreibung für Elektrofahrzeuge eingeführt, die Unternehmen zwischen dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 anschaffen.

Diese beginne mit einem Abschreibungssatz von 75 Prozent. Dadurch sollen alle Unternehmen – auch kleine und mittlere Unternehmen – davon profitieren. Der Abschreibungszeitraum von 6 Jahren entspreche der regelmäßigen durchschnittlichen Nutzungsdauer, so das BMF.

Gesetzentwurf: Wie geht es weiter?

Endgültig beschlossen ist das Reformprogramm noch nicht. Nach dem Beschluss im Bundeskabinett ist jetzt der Bundestag am Zug.  Der hat sich mit dem sogenannten „ Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland “ erstmals am 5. Juni 2025 befasst. Als nächstes muss sich der Finanzausschuss des Bundestages mit dem Reformpaket befassen.

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