Politik und Gesellschaft

Wiedereinführung der Meisterpflicht: Die erste Hürde ist genommen

In zwölf Gewerken rückt die Wiedereinführung der Meisterpflicht näher: Die Bundesregierung gibt grünes Licht für den Gesetzentwurf.

1 Min.09.10.2019, 02:00 Uhr (Aktualisiert am 20.02.2026, 15:27 Uhr)
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Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Meisterpflicht in zwölf Gewerken wieder eingeführt werden soll. Damit stimmte sie dem Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Peter Altmaier zu.

Die Zulassungspflicht soll für folgende Gewerke wieder eingeführt werden:

  1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  2. Betonstein- und Terrazzohersteller
  3. Estrichleger
  4. Behälter- und Apparatebauer
  5. Parkettleger
  6. Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  7. Drechsler und Holzspielzeugmacher
  8. Böttcher
  9. Raumausstatter
  10. Glasveredler
  11. Orgel- und Harmoniumbauer
  12. Schilder- und Lichtreklamehersteller.

Aus dem Handwerk gibt es erste Reaktionen. „Damit setzt die Bundesregierung den richtigen und notwendigen Akzent für mehr Qualität und Qualifizierung im Handwerk“, freut sich Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks.

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„Meisterinnen und Meister sorgen für Wissenstransfer, schaffen die Basis für nachhaltiges Unternehmertum und sind Vorbild für Auszubildende“, so Wollseifer. Wissen und Können bleibe erhalten. Das „Ja zum Meister“ sei zudem ein klares Bekenntnis für mehr Verbraucherschutz.

Auch beim Zentralverband Deutsches Baugewerbe kommt der Kabinettsbeschluss gut an: „Damit ist der Weg frei, die Fehlentwicklungen der Vergangenheit zu korrigieren“, sagt Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Ebenso wie Wollseifer fordert er, dass das Gesetz zügig von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, damit es Anfang Januar 2020 in Kraft treten kann.

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