Wirtschafts-Identifikationsnummer: Was Betriebe wissen müssen
Ab November 2024 erhalten Betriebe automatisch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Warum Unternehmen die künftig brauchen und wer sie verschickt.
Die bundesweite Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) startet im Herbst 2024: Ab dem 1. November erhalten alle wirtschaftlich Tätigen – also natürliche Personen, juristische Personen und Personenvereinigungen – eine solche Nummer vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Wie die Behörde mitteilt, erfolgt die Vergabe stufenweise.
Eine Antragstellung sei nicht nötig. Betriebe, die noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen, sollen elektronisch über ihr ELSTER-Benutzerkonto informiert werden. Wer bereits eine USt-IdNr. hat, werde nicht individuell informiert, sondern lediglich im sogenannten Wege der öffentlichen Mitteilung. Eine individuelle Benachrichtigung sei nicht nötig, da die W-IdNr. mit der den Betrieben bereits bekannten USt-IdNr. im Aufbau identisch sei.
Laut Bundesfinanzministerium dient die Wirtschafts-Identifikationsnummer der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen bei den Finanzbehörden und anderen staatlichen Stellen. Zunächst werde die W-IdNr. weder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer noch andere bestehende Identifikationsnummern ersetzen, vielmehr werde sie parallel zu diesen verwendet.
Langfristig sehe es anders aus: Mit der Wirtschafts-Identifikationsnummer will das BMF die Verwaltung vereinfachen und schrittweise bestehende Identifikationsnummer ablösen.
Dem Bundeszentralamt für Steuern zufolge besteht die Wirtschafts-Identifikationsnummer aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern. Hinzu kommt noch ein mit Bindestrich getrenntes 5-stelliges Unterscheidungsmerkmal, das der der Identifizierung einzelner Betriebe, Betriebsstätten oder Tätigkeiten dient. Beispielhaft könnte eine Wirtschafts-Identifikationsnummer wie folgt aussehen: DE123456789-00001.
Weitere Informationen zur Wirtschafts-Identifikationsnummer finden Sie auf der Website des Bundeszentralsamts für Steuern .
Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Recht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!
-1-square.jpg&w=1080&q=75)



