Politik und Gesellschaft

Wohnungsbau-Turbo: Diese 8 Maßnahmen sind geplant

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für den Wohnungsbau-Turbo vorlegt. Welche Maßnahmen geplant sind, was aus Sicht des Baugewerbes positiv ist und was noch fehlt.

4 Min.19.06.2025, 02:00 Uhr (Aktualisiert am 10.02.2026, 11:26 Uhr)
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Wohnhäuser schneller genehmigen und bauen? Dafür will das Bundesbauministerium mit dem Wohnungsbau-Turbo sorgen.
Wohnhäuser schneller genehmigen und bauen? Dafür will das Bundesbauministerium mit dem Wohnungsbau-Turbo sorgen. AI.noevation - stock.adobe.com
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Auf einen Blick

44 Tage nach Amtsantritt hat die neue Bundesregierung ein Versprechen eingelöst und die Pläne für den Bau-Turbo vorgestellt. Der Gesetzentwurf sieht laut Bundesbauministerium acht wichtige Neuerungen vor.

Darunter ist zum Beispiel die Einführung des neuen § 246 im Baugesetzbuch. Diese Regelung soll es Kommunen ermöglichen, befristet von bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen und so schneller neuen Wohnraum zu schaffen.

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe begrüßt die Pläne der Bundesregierung, fordert aber noch einen weiteren Turbo. Warum ist der nötig?

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Innerhalb der ersten 100 Tage im Amt wollten Union und SPD einen Gesetzentwurf für einen Wohnungsbau-Turbo vorlegen, dieses Versprechen hat die neue Regierung nun eingelöst. 44 Tage nach der Vereidigung hat das Kabinett von Bundeskanzler Friedrich Merz nun den sogenannten Gesetzentwurf „zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ beschlossen. Damit „zünden wir jetzt den Bau-Turbo“, erklärte die Bundesbauministerin Verena Hubertz. Allerdings stellte die SPD-Politikerin auch klar, dass der Bau-Turbo „der erste Schritt“ des Bauministeriums ist, um für „mehr Tempo im Wohnungsbau und mehr bezahlbaren Wohnraum“ zu sorgen.

Wohnungsbau-Turbo: Diese Neuerungen sind geplant

Laut Bundesbauministerium (BMWSB) sieht der Gesetzentwurf unter anderem folgende Neuerungen vor:

Dahinter verbirgt sich laut BMWSB der sogenannte Bau-Turbo. Durch die neue Regelung soll es künftig erlaubt sein, befristetvon bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen. „Wenn sich eine Gemeinde dazu entscheidet, den Bau-Turbo anzuwenden, können zusätzliche Wohnungen bereits nach einer zweimonatigen Prüfung durch die Gemeinde, ohne Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplans zugelassen werden“, erläutert das Ministerium. Dies erlaube es durch Neubau, Umbau oder Umnutzung zügig neuen Wohnraum zu schaffen. Allerdings soll die Regelung nur befristet eingeführt werden – und zwar bis zum 31. Dezember 2030.

Damit werdeim Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehr Wohnbebauung ermöglicht – also auch über die Vorgaben des Plans hinaus. So könne beispielsweise in ganzen Straßenzügen durch Aufstockung, Anbauten oder Bauen in der zweiten Reihe neuer Wohnraum geschaffen werden.

Dadurch solle die Neuerrichtung von Wohngebäuden auch dort ermöglicht werden, wo sie sich nicht in den Bebauungszusammenhang einfügen.

Laut Bundesbauministerium sollenMietwohnungen auch weiterhin nicht ohne weiteres zu Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Das sei ein wichtiges Instrument, um Mieter vor Verdrängung aus ihrem gewohnten Lebensumfeld zu schützen. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt werde deshalb der sogenannte Umwandlungsschutz um fünf Jahre verlängert.

Strenge städtebauliche Regeln sind laut BMWSB oft ein Grund, warum Nachverdichtungen bislang oft scheitern. Durch die neuen Regeln solle künftig auch in Innenbereichen – das sind zusammenhängend bebaute Ortsteile – ohne Bebauungsplan von geltenden städtebaulichen Regelungen abgewichen werden können. Als mögliche Praxisbeispiele nennt das Ministerium die nachträgliche Aufstockung von Gebäuden oder die Hinterlandbebauung.

Verfügbares Bauland wird in vielen Städten und Gemeinden immer knapper. Laut BMWSB soll deshalb künftig auch im sogenannten Außenbereich – also in Gebieten ohne Bebauungsplan und außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils – einfacher neuer Wohnraum geschaffen werden können. Nach den Plänen der Bundesregierung solle dabei sowohl auf den Umweltschutz als auch auf die Flächensparsamkeit geachtet werden. Zudem solle nur im räumlichen Zusammenhang mit bestehenden Siedlungen gebaut werden können.

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Restriktive Immissionsrichtwerte und technische Vorgaben für anlagenbezogenen Lärm machen Bauprojekte laut Bundesbauministerium kompliziert und teuer, da es einen erhöhten Investitionsbedarf in Lärmschutzvorrichtungen gebe. Durch Änderungen im Baugesetzbuch will die Regierung deshalb ermöglichen, dass Gemeinden bei der Aufstellung von Bebauungsplänen von den bestehenden Regeln abweichen dürfen – zum Beispiel bei der Festsetzung von Schallschutzvorkehrungen für das Erreichen bestimmter Innenraumpegel. Dadurch solle mehr Wohnbebauung in der Nähe von Gewerbebetrieben realisiert werden als bisher.

Die Gemeinden vor Ort sollen das letzte Wort darüber haben, wie der Wohnbau-Turbo konkret eingesetzt wird. Dazu bleibe das Zustimmungserfordernis der Gemeinden bestehen. Zudem werde die Möglichkeit für die Bundesländer verlängert, Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen. Laut BMWST soll das den Kommunen künftig eine Reihe von Instrumenten an die Hand geben, um die Entwicklung vor Ort besser zu steuern – zum Beispiel durch die erleichterte Anwendung von Vorkaufsrechten, Befreiungen oder Baugeboten.

Wohnungsbau-Turbo: Was das Baugewerbe zum Gesetzentwurf sagt

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) reagiert positiv auf die vom Bundesbauministerium vorgelegte BauGB-Novelle. „Mit dem neuen § 246e wird ein echter Wohnungsbauturbo gezündet“, erklärte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Paklappa. Mit der Möglichkeit, befristet vom Planungsrecht abzuweichen, werde den Kommunen ein „starkes Werkzeug an die Hand gegeben, um Verfahren zu beschleunigen und Hürden abzubauen“. Das sei ein entscheidender Impuls im Kampf gegen den Wohnraummangel.

Aus Sicht von Pakleppa ist es besonders wichtig, dass die neuen Regelungen nicht mehr nur auf Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt begrenzt sind. „Auch die Möglichkeit, Befreiungen nicht nur im Einzelfall, sondern für ganze Straßenzüge zu gewähren, ist ein echter Fortschritt für mehr Tempo, Planbarkeit und Wohnraum“, erklärte er.

Dem ZDB-Hauptgeschäftsführer zufolge hat Bundesbauministerin Hubertz mit dieser Novelle einen wichtigen Meilenstein gesetzt. Doch er stellte auch klar, dass das allein nicht reichen wird: „Jetzt braucht es den zweiten Turbo – für einfacheres, kostengünstigeres und standardisiertes Bauen“, fordert Pakleppa. „Nur so bringen wir die dringend benötigten Wohnungen schnell und flächendeckend auf den Weg.“

Gesetz für den Wohnungsbau-Turbo: Wie geht es weiter?

Laut Bundesbauministerium soll das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag bis Herbst 2025 abgeschlossen sein. Im Bundesrat sei das Gesetz nicht zustimmungspflichtig.

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